Mietschulden­freiheits­bescheinigung

Alles zum Thema – einfach erklärt.

Was ist eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung? Wann ist sie wichtig und welche Alternativen gibt es? In diesem Artikel beantworten wir Ihnen alle relevanten Fragen rund um das Thema.

Junge Frau trägt Kisten.

Stellen Sie sich vor: Sie haben nach wochenlanger Suche endlich Ihre Traumwohnung gefunden. Der Vermieter zeigt Interesse an Ihnen als potentiellem Mieter, stellt aber eine Bedingung: Er möchte Sicherheit haben, dass Sie auch zukünftig Ihre Miete pünktlich und zuverlässig bezahlen. Genau hier kommt die Mietschulden­freiheits­bescheinigung ins Spiel.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist ein Nachweis darüber, dass Mieter ihre Miete in der Vergangenheit stets pünktlich gezahlt haben.
  • Das Dokument beweist Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit und kann bei der Wohnungssuche helfen, die gewünschte Wohnung zu bekommen.
  • Vermieter sind nicht verpflichtet, die Mietschulden­freiheits­bescheinigung auszustellen und können eine Gebühr

Was ist eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein simples Konzept: Die Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist ein Dokument, das von Ihrem bisherigen Vermieter ausgestellt wird. Es bestätigt, dass Sie bis zum aktuellen Zeitpunkt alle Ihre Mietzahlungen fristgerecht und vollständig geleistet haben.

„Die Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist ein Zeugnis Ihrer Zuverlässigkeit als Mieter.“

Wann wird Mietschulden­freiheits­bescheinigung gebraucht?

Die Mietschulden­freiheits­bescheinigung wird meist in folgenden Situationen benötigt:

  • Neue Mietwohnung: Fast alle Vermieter möchten heutzutage auf Nummer sicher gehen, dass sie ihre Miete auch rechtzeitig bekommen. Deshalb wird die Mietschulden­freiheits­bescheinigung oft schon bei der ersten Besichtigung oder spätestens bei der Vertragsunterzeichnung verlangt.
  • Wohnungstausch: Auch wenn Sie innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage umziehen, kann der Vermieter oder die Verwaltungsgesellschaft eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung anfordern.
  • Kreditaufnahme: Einige Banken schätzen es, wenn Sie eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung vorlegen können. Dies kann Ihr Bild als zuverlässiger Kreditnehmer oder Kreditnehmerin schärfen.

Warum ist die Mietschulden­freiheits­bescheinigung so wichtig?

Die Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist für die meisten Vermieter von hoher Bedeutung. Schließlich möchte jeder Vermieter sicher sein, dass der Mieter oder die Mieterin zahlungsfähig und zuverlässig ist. Eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist ein Dokument, das genau darauf schließen lässt. Das Dokument beweist, dass Sie in der Vergangenheit verantwortungsbewusst mit Ihren finanziellen Pflichten umgegangen sind und bietet dem neuen Vermieter ein gewisses Maß an Sicherheit.

Bedenken Sie auch: Der Mietmarkt ist umkämpft – Vermieter oder Vermieterinnen können oft aus zahlreichen Mietinteressenten wählen. Eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist deshalb für viele Vermieter Grundvoraussetzung.

Was sind die KOsten einer Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Die Ausstellung einer Mietschulden­freiheits­bescheinigung für den Mieter ist normalerweise kostenfrei. Denn es handelt sich um ein Standardformular, das lediglich angepasst und unterschrieben werden. Im Internet gibt es viele gratis PDF-Vorlagen. Wenn es um die Kosten geht, sollten Sie aber folgende Punkte beachten:

  • Vermieter dürfen dennoch eine Gebühr für das Ausstellen der Mietschulden­freiheits­bescheinigung verlangen.
  • Größere Wohnungsunternehmen oder Verwaltungsgesellschaften erheben eventuell eine geringe Gebühr für den Verwaltungsaufwand.
  • Wenn Sie die Bescheinigung sehr kurzfristig benötigen und der Vermieter dafür einen Extraaufwand betreiben muss, könnte er ebenfalls eine Gebühr verlangen.

Was muss in der Vorlage enthalten sein?

Der Inhalt einer Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist nicht gesetzlich vorgegeben. Folgende Angaben sind aber empfehlenswert:

  • Angaben zur Mietpartei (Name, Adresse)
  • Angaben zum bisherigen Vermieter/Hausverwaltung (Name, Adresse, Telefonnummer)
  • Angaben zur Kündigung des Mietverhältnisses (falls zutreffend) Wann wurde gekündigt? Wer hat gekündigt? Wurde ordentlich/fristgerecht oder außerordentlich/fristlos gekündigt?
  • Bestätigung über fristgerechte Mietzahlungen (ggf. inkl. Heiz- und Betriebskosten)
  • Angabe über Höhe bestehender Mietschulden und Rückzahlungsvereinbarungen (falls zutreffend)
  • Unterschrift der Hausverwaltung / Vermieter (mit Ort, Datum)

Was, wenn der Vermieter keine Mietschulden­freiheits­bescheinigung ausstellen möchte?

Vermieter sind zur Mietschulden­freiheits­bescheinigung nicht verpflichtet (BGH VIII ZR 238/08). So kann sich ein Vermieter oder eine Vermieterin also durchaus weigern, das Dokument auszustellen – das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht hat der Vermieter schlichtweg keine Zeit oder erkennt den Nutzen einer solchen Bescheinigung nicht. Viele Vermieter weigern sich auch das Dokument auszustellen, wenn die Mietpartei eine Mietminderung vorgenommen oder eine Nachzahlung von Betriebskosten verweigert hat.

„Es ist Ihr Recht, eine vertragsgemäße Abwicklung des Mietverhältnisses zu erwarten, aber es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung.“

Was also tun, wenn es keine Mietschulden­freiheits­bescheinigung gibt? Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Schriftliche Zahlungsbelege: Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Quittungen für geleistete Zahlungen. Dazu sind Vermieter verpflichtet (§ 368 im Bürgerlichen Gesetzbuch).
  • Offenes Gespräch führen: Ein klärendes Gespräch kann helfen. Erklären Sie Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin freundlich, warum Ihnen die Bescheinigung wichtig ist und dass Sie mit seiner oder ihrer Hilfe einfacher eine neue Wohnung finden können.
  • Anwaltliche Beratung: Wenn Sie glauben, dass die Weigerung des Vermieters ungerechtfertigt oder schikanös ist, könnten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Möglichkeiten in diesem Fall zu bewerten.

Gibt es Alternativen zur Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Vermieter und Vermieterinnen suchen vor allem Sicherheit. Wenn die Mietschulden­freiheits­bescheinigung fehlt, können alternative Dokumente diese Sicherheit ebenso bieten.

Mögliche Alternativen sind zum Beispiel:

  • Kontoauszüge: Kontoauszüge sind eine gängige Alternative zur Mietschulden­freiheits­bescheinigung. Sie zeigen konkret, dass Sie Ihre Miete regelmäßig und pünktlich überwiesen haben. Diese Auszüge sollten idealerweise die letzten 12 Monate umfassen.
  • Bürgschaft: Ein Bürge kann die Zahlungsfähigkeit garantieren. Falls Sie als Mieter oder Mieterin die Miete nicht zahlen können, springt der Bürge ein.
  • Selbstauskunft: Einige Vermieter akzeptieren auch eine Selbstauskunft, in der Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen. Hier geben Sie Auskunft über Ihr Einkommen, Ihre Arbeitsstelle und andere finanzielle Verhältnisse.
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung: Das Vorzeigen des aktuellen Mietvertrags in Kombination mit den letzten Nebenkostenabrechnungen kann ebenfalls als Beweis für Ihr gutes Zahlungsverhalten dienen.
  • Schufa-Auskunft: Die Vorlage einer Schufa-Auskunft kann ihre Zahlungsfähigkeit und -zuverlässigkeit ebenfalls beweisen. Diese gibt Aufschluss über Ihre Bonität und eventuelle Schulden.
  • Empfehlungsschreiben: Ein Schreiben von einer vertrauenswürdigen Person kann Ihre finanzielle Zuverlässigkeit ebenfalls bestätigen. Das könnte beispielsweise von einem vorherigen Vermieter oder einer Vermieterin, Arbeitgeber oder Arbeitgeberin oder einem Finanzexperten stammen.

Merken Sie sich: Die Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist sicherlich der beste Weg, um Ihre Zuverlässigkeit als Mieter zu beweisen. Sollte diese jedoch nicht verfügbar sein, gibt es genug alternative Möglichkeiten.

4 abschließende Fragen

Dürfen Vermieter für das Ausstellen einer Mietschulden­freiheits­bescheinigung Geld verlangen?

Ja, Vermieter können für den zusätzlichen Aufwand eine Gebühr verlangen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dafür, wie hoch diese Gebühr ausfallen darf. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung, um mögliche Kosten zu besprechen.

Was passiert bei gefälschter oder falsch ausgefüllter Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Wer eine gefälschte Mietschulden­freiheits­bescheinigung vorzeigt, muss mit einer umgehenden Kündigung rechnen. Wenn der Vermieter oder die Vermieterin die Mietschulden­freiheits­bescheinigung falsch ausfüllt, ist der Vermieter oder die Vermieterin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig (gemäß § 826 BGB).

Wie alt darf die Mietschulden­freiheits­bescheinigung sein?

Auch hier gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Fragen Sie beim Vermieter oder bei der Vermieterin nach, der oder die die Mietschulden­freiheits­bescheinigung verlangt. Als Richtlinie können Sie sich an Bonitätsauskünften orientieren, die meist zwischen drei und sechs Monaten gültig sind.

Ist eine Mietschulden­freiheits­bescheinigung durch Eltern möglich?

Wer bei den Eltern lebt, kann keine Mietschulden­freiheits­bescheinigung bekommen. Die Eltern können allerdings für ihren Nachwuchs bürgen.

Beachten Sie dabei:

  • Wenn die Eltern in eine Mietwohnung leben, kann eine Bescheinigung des Vermieters helfen, die Bürgschaft für das Kind anerkennen zu lassen.
  • Wenn die Eltern eine eigene Immobilie besitzen, könnten die Eltern in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Sprechen Sie mit Ihrem neuen Vermieter oder Ihrer neuen Vermieterin und klären Sie, was für ihn oder sie  als Alternative zur Bescheinigung am besten funktioniert.

Schlusswort

Die Mietschulden­freiheits­bescheinigung ist ein wichtiges Dokument bei der Wohnungssuche. So kann ein Mieter oder eine Mieterin nachweisen, dass die Miete in der Vergangenheit immer pünktlich überwiesen wurde – so wird die eigene Verlässlichkeit gegenüber dem neuen Vermieter oder der neuen Vermieterin nachgewiesen. Das Dokument ist schnell aufgesetzt und in der Regel kostenlos – fragen Sie bei Ihrem aktuellen Vermieter oder Ihrer Vermieterin nach.

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