Grund­steuer­erklärung – das sollten Sie wissen

Grund­steuer­erklärung für Privateigentum

Sie sind Immobilieneigentümerin oder Eigentümer und möchten sich zum Thema Grundsteuerreform informieren? Mit der neuen Grundsteuerreform gibt es wichtige Änderungen, die es zu beachten gilt. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Reform und Ihre Grundsteuererklärung für Privateigentum wissen müssen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Grundsteuer in ihrer alten Form war verfassungswidrig. Das führte im Jahr 2018 zur Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt.
  • Wer zum 1. Januar 2022 ein Grundstück besitzt, musste bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. In Bayern endete diese Frist am 30. April 2023.
  • Das Bundesfinanzministerium hat ein Online-Portal zur Vereinfachung der Grundsteuererklärung für Privateigentum eingerichtet. Dieses ist mittlerweile geschlossen. Wer die Frist verpasst hat, kann seine Erklärung nun über MeinELSTER abgeben.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird in Deutschland und vielen anderen Ländern erhoben. Sie bezieht sich auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden – und ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden.
Bemessen wird die Grundsteuer mit dem sogenannten Einheitswert des Grundstücks (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge). In Deutschland wurde dieser Wert in den westlichen Bundesländern lange Zeit auf Basis von Werten aus den 1960er Jahren und in den östlichen Bundesländern aus Werten der 1930er Jahre ermittelt.
Diese veraltete Bemessungsgrundlage führte in der Vergangenheit zu vielen Diskussionen und Kritik, da sie oft nicht mehr den tatsächlichen Immobilienwerten entsprach.

Worum geht es bei der Grundsteuerreform?

Die Grundsteuerreform bringt viele Änderungen mit, die für Immobilieneigentümer wichtig sind. Das Ziel: Mehr Gerechtigkeit, Transparenz ab – und das Steuersystem an die heutige Zeit anzupassen. Wer eine Immobilie besitzt und die Fristen zur Grundsteuererklärung verpasst hat, sollte nun schnell handeln. Über MeinELSTER ist die verspätete Abgabe weiterhin möglich.

Häufige Fragen zum Thema Grundsteuererklärung für Privateigentum

Welche Fehler sollte man bei der Grundsteuererklärung vermeiden?

Sie sollten darauf achten, dass Sie die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Privateigentum nicht verstreichen lassen. Eine zu späte Abgabe der Grundsteuererklärung kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Vermeiden Sie es außerdem, veraltete Angaben zum Bodenrichtwert zu machen. Den jeweils aktuellen Bodenrichtwert können Sie der Seite BORIS entnehmen. Wichtig ist auch, dass Sie die Wohn- und Nutzflächen nicht falsch berechnen. Angaben zu diesen Flächen können Sie etwa Ihrem Kaufvertrag entnehmen.

Was zählt für das Finanzamt zur Wohnfläche?

Grundsätzlich wird die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung ermittelt. Zu dieser Fläche zählen alle zu Wohnzwecken dienende Räume. Unter solchen Räumen versteht man: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Gäste- und Kinderzimmer und etwa Arbeitszimmer. Schauen wir uns folgendes Praxisbeispiel an: Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit einer Fläche von 200 qm. Heizungskeller, Waschkeller und Keller haben insgesamt eine Fläche von 45 qm. Im Rahmen der Grundsteuer beträgt die Größe der Wohnfläche 200 qm.

Welche Daten braucht man, um die Grundsteuererklärung auszufüllen?

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Daten, die in die Grundsteuererklärung eingetragen werden muss. Es gibt jedoch einige Daten, die in allen Bundesländern in der Erklärung eingetragen werden müssen: – Ihr Aktenzeichen oder Ihre Steuernummer für die Grundsteuer – Ihre Grundbuchdaten wie Adresse, Eigentümer, Gemarkung, Flur, Flurstück-Nummer, Grundstücksfläche. Angaben zu diesen Informationen finden Sie im Grundbuchauszug

Was passiert, wenn die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird?

Dann werden Sie eine Geldstrafe zahlen müssen. Für eine zu spät abgegebene Grundsteuererklärung können pro verstrichenem Monat 25 € fällig werden. Sollte sich konsequent geweigert werden und auch sollte auch nach klarer Aufforderung keine Grundsteuererklärung abgegeben werden, dann kann dies mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden. Realistischer sind allerdings Zahlungen von 250 €.

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