Grundsteuerreform – was muss ich bezahlen?
Aus alt mach neu.
Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) jährlich zu zahlen.

Warum eine Reform der Grundsteuer?
Bisher wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen aus dem Jahr 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (betrifft die neuen Bundesländer). Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese Werte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer. Dem ist der Gesetzgeber mit dem im November 2019 verabschiedeten Grundsteuer-Reformgesetz nachgekommen. Einige Länder haben zusätzlich im Anschluss an diese bundesgesetzliche Regelung von der Möglichkeit abweichender landesgesetzlicher Regelungen Gebrauch gemacht. Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass zum 1. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Bei dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals auf diesen Stichtag der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ab.
Was bedeutet das für Berlin?
Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz in Berlin eine elektronische Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben – egal ob selbst genutzt oder vermietet. Die Grundsteuererklärung kann ab dem 01. Juli bis spätestens zum 31. Januar 2023 eingereicht werden. (Die Frist lag vorher beim 31.10.2022 und wurde verlängert)
In Berlin wird zunächst nur der Grundsteuerwert ermittelt. Erst wenn dieser Wert für die Mehrheit der Berliner Grundstücke vorliegt, werden der neue Hebesatz und ggf. abweichende Messzahlen festgelegt werden. Bescheide über den Grundsteuermessbetrag und über die zu zahlende Grundsteuer werden daher erst im Jahr 2024 erteilt werden. Die neu ermittelte Grundsteuer ist dann ab 2025 zu zahlen.
Ergänzung:
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden. Dabei kommt es in nahezu allen Bundesländern zu Verzögerungen sowohl bei der Meldung als auch bei der Bearbeitung. – Es bleibt noch offen, ob die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag und über die zu zahlende Grundsteuer rechtzeitig ausgestellt werden bzw. welche rechtlichen Folgen sich im Einzelfall daraus ergeben.
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