Gebäude­energiegesetz (GEG) – Eine umfassende Übersicht

Alles, was sie wissen müssen

Das Gebäude­energiegesetz kann kompliziert sein. Schließlich berührt das Gesetz nicht nur den Immobilienmarkt und die Erreichung der Klimaziele – sondern auch die Interessen von Eigentümerinnen, Eigentümern und Bauherren. In diesem Artikel beleuchten wir das GEG von allen Seiten und beantworten die wichtigsten Fragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Anforderungen für Gebäude in Deutschland fest und soll Energieverbrauch und CO₂-Emissionen reduzieren.
  • Das Gesetz fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und regelt den Austausch und die Modernisierung von Heizungs- und Klimaanlagen. Eigentümerinnen oder Eigentümer müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einen Energieausweis vorlegen.
  • Für Neubauten gelten strenge Vorgaben bezüglich Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust. Zudem sind Förderungen für energieeffiziente Neubauten verfügbar.
  • Bestandsgebäude müssen bei größeren Renovierungen bestimmte Teile auf den aktuellen energetischen Standard bringen. Es gibt spezifische Anforderungen und Ausnahmen, z.B. für denkmalgeschützte Gebäude.

Was ist das Gebäude­energiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es ist das Ergebnis der Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) – und legt als GEG Gebäudeenergiegesetz nun die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland fest. Der Gebäudeenergiegesetz-Entwurf gilt seit dem 01. November 2020 und wurde 2023 angepasst.

Ziel des GEG ist es, einen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu leisten. 

Deshalb definiert das GEG Standards für die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden, legt Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien fest und regelt die Ausstellung von Energieausweisen. So möchte der Bundestag Eigentümerinnen, Eigentümer und Bauherren dazu bringen, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Dabei gelten unterschiedliche Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude, die wir Ihnen in den nächsten Abschnitten vorstellen.

Gebäude­energiegesetz für Neubauten

Für Neubauten gelten strenge Vorgaben, um einen hohen Grad an Energieeffizienz sicherzustellen.

  • Primärenergiebedarf: Der Jahresprimärenergiebedarf eines Neubaus darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Diese Grenzwerte sind abhängig von der Gebäudeart und Nutzung. Beispielsweise könnte für ein Wohngebäude ein Grenzwert von 60 kWh/(m²·a) gelten.
  • Transmissionswärmeverlust: Die Gebäudehülle muss so gestaltet sein, dass der Wärmeverlust durch Transmission minimiert wird. Dies wird durch Grenzwerte für den U-Wert von Bauteilen wie Außenwänden, Fenstern und Dächern erreicht. Ein typischer U-Wert für Außenwände könnte bei 0,20 W/(m²·K) liegen.

Welche Förderungen für energieeffiziente Neubauten gibt es?

  • KfW-Effizienzhäuser: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderprogramme für den Bau von Effizienzhäusern an. Je nach erreichtem Effizienzstandard (z.B. KfW-Effizienzhaus 55) sind zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse möglich.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Dieses Förderprogramm unterstützt den Bau von Gebäuden, die besonders hohe Energieeffizienzstandards erfüllen. Die Förderung ist als Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss möglich.

Gebäude­energiegesetz für Bestands­gebäude

Für Bestandsgebäude gelten spezifische Anforderungen des GEG, die sich je nach Alter und Zustand des Gebäudes unterscheiden können. Bei größeren Renovierungen müssen bestimmte Teile des Gebäudes zum Beispiel auf den aktuellen energetischen Standard gebracht werden – das gilt vor allem für Fenster, Fassaden und Dächer.

  • Für Außenwände könnte ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m²·K) gefordert sein (Nachrüstpflicht in Paragraf 47 GEG).
  • Bei der Erneuerung des Daches muss die Dämmung so verbessert werden, dass der U-Wert höchstens 0,20 W/(m²·K) beträgt.
  • Bei Austausch von Fenstern sind Produkte und Materialien zu wählen, deren U-Wert nicht höher als 1,3 W/(m²·K) liegt.

Ebenfalls zu beachten ist die Austauschpflicht. Alte Heizkessel müssen unter bestimmten Voraussetzungen durch effizientere Systeme ersetzt werden. Dies gilt insbesondere für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.

  • Heizkessel: Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Ausnahmen bestehen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
  • Effizienzstandards: Beim Einbau neuer Heizsysteme müssen diese bestimmte Effizienzstandards erfüllen. Beispielsweise sollten neue Gas-Brennwertkessel einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 92 % aufweisen.

Gibt es Ausnahmen bei Bestandsgebäuden? 

Ja, nicht alle Gebäude unterliegen den gleichen strengen Anforderungen des GEG:

  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind bestimmte energetische Anforderungen nicht immer vorgesehen, um die historische Substanz zu erhalten. In solchen Fällen sind individuelle Konzepte zur Energieeinsparung gefragt.
  • Kleine Gebäude: Für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² gelten vereinfachte Anforderungen.
  • Wirtschaftlichkeit: Maßnahmen zur Energieeinsparung müssen grundsätzlich wirtschaftlich vertretbar sein. Demnach sollten die Kosten für die Maßnahmen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eingesparten Energiekosten amortisiert werden können.

Gebäude­energiegesetz Zusammenfassung

Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick.

Energieeffizienzstandards

Das GEG legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest. Diese Standards beziehen sich vor allem auf den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes.

  • Primärenergiebedarf: Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes wird durch das GEG begrenzt. Dieser darf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung das 0,55-fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
  • Transmissionswärmeverlust: Die Wärmedämmung eines Gebäudes muss so gestaltet sein, dass der Transmissionswärmeverlust minimiert wird. So gilt bei freistehenden Wohngebäuden bis 350 Quadratmeter beispielsweise ein Höchstwert von 0,4 W/K pro Quadratmeter.    

Nutzung erneuerbarer Energien

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz fördert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung, einen bestimmten Anteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.

  • 65 % für Neubauten: Bei der Errichtung neuer Gebäude müssen neu installierte Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien laufen. Ab 2025 soll das Effizienzhaus 40 neuer Standard für Neubauten sein.
  • Nutzung von Solarenergie: In einigen Fällen kann die Installation von Solarthermieanlagen oder Photovoltaikanlagen erforderlich sein, um den vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien zu erreichen.

Energieausweise

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden einen Energieausweis vorlegen, der über die Energieeffizienz des Gebäudes informiert. Der Ausweis muss Angaben zum Energieverbrauch oder -bedarf sowie zu empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen enthalten.

  • Verbrauchsbasierte Energieausweise: Für Bestandsgebäude werden oft verbrauchsbasierte Energieausweise ausgestellt, die auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten basieren.
  • Bedarfsbasierte Energieausweise: Für Neubauten und umfassend sanierte Gebäude sind bedarfsbasierte Energieausweise erforderlich, die den berechneten Energiebedarf des Gebäudes anzeigen.

Heizungssysteme

Das GEG regelt den Austausch und die Modernisierung von Heizungs- und Klimaanlagen, um die Energieeffizienz zu steigern. 

  • Austauschpflicht für alte Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und mit alter Technik funktionieren, müssen durch moderne und effizientere Systeme ersetzt werden. Eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte und fossile Heizkessel gibt es ansonsten aber nicht.
  • Neue Heizsysteme: Seit dem 01. Januar 2024 müssen Heizsysteme in Neubaugebieten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen.
  • Einsatz von Wärmepumpen und Biomasse: Bei der Erneuerung von Heizungssystemen wird der Einsatz von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen gefördert, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Wie berechne ich den Bedarf an Primärenergie?

Die Berechnung des zulässigen Bedarfs an Primärenergie ist ein wesentlicher Schritt bei der Planung und Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Das Ziel: Den gesamten Energiebedarf des Gebäudes unter Berücksichtigung der verschiedenen Energieträger zu ermitteln. Die Vorgehensweise ist wie folgt:

  1. Ermittlung des Energiebedarfs: Zunächst wird der Energiebedarf des Gebäudes erfasst. Dies umfasst den Bedarf für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.
  2. Berücksichtigung der Energieträger: Für jedes Gebäude werden unterschiedliche Energieträger eingesetzt – beispielsweise Erdgas, Heizöl, Holzpellets oder Strom. Jeder Energieträger hat einen eigenen Primärenergiefaktor. Dieser gibt an, wie viel Primärenergie benötigt wird, um die Endenergie bereitzustellen.
  3. Anwendung der Primärenergiefaktoren: Der Energiebedarf für jeden Energieträger wird mit dem entsprechenden Primärenergiefaktor multipliziert. Holzpellets haben etwa einen niedrigen Primärenergiefaktor, da sie aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. Erdgas hat einen mittleren Faktor, während Strom aus dem Netz aufgrund der Energieverluste bei der Erzeugung und Übertragung einen höheren Faktor hat.
  4. Berücksichtigung von Fernwärme: Wenn Fernwärme genutzt wird, variiert deren Bewertung je nach Quelle und Standort. In einigen Fällen kann Fernwärme eine umweltfreundliche Option sein – zum Beispiel, wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien gewonnen wird.
  5. Einbeziehung erneuerbarer Energien: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass ein Teil der Energieversorgung des Gebäudes über erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dies kann den Bedarf an Primärenergie weiter reduzieren.
  6. Berechnung des Gesamtbedarfs: Die Summe der mit den Primärenergiefaktoren gewichteten Energiebedarfs ergibt den Gesamtbedarf an Primärenergie für das Gebäude. Dieser Wert ist entscheidend für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Einstufung der Energieeffizienz des Gebäudes.

Gebäude­energiegesetz & Eigentümer­wechsel

Bei einem Eigentümerwechsel gibt es spezielle Rechte und Pflichten: 

  • Vorlage des Energieausweises: Der Verkäufer oder Vermieter ist verpflichtet, dem Käufer oder Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen.
  • Informationspflicht: Der neue Eigentümer muss über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und eventuelle Sanierungspflichten informiert werden.
  • Beratungsgespräch: Bei einem Eigentümerwechsel (und bestimmten Sanierungsvorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern) sieht das GEG eine verpflichtende Beratung bei einem zertifizierten Energieberater vor.
  • Übernahme von Sanierungspflichten: Der neue Eigentümer übernimmt in der Regel die Pflicht zur Durchführung vorgeschriebener energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Was Sie auch interessieren könnte

  • Die Rolle von Holz im Gebäudeenergiegesetz: Holz spielt im Kontext des GEG eine zunehmend wichtige Rolle. Schließlich ist Holz ein nachwachsender Rohstoff und trägt bei nachhaltiger Bewirtschaftung zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Holzbauweisen haben außerdem gute Dämmeigenschaften und können so zur Energieeffizienz von Gebäuden beitragen.
  • Kritik am GEG: Das GEG ist Gegenstand politischer Diskussionen und Petitionen. So fordern zum Beispiel einige Bürgerinitiativen und Verbände Änderungen am GEG, etwa bezüglich der Förderung erneuerbarer Energien. Kritiker bemängeln unter anderem die Komplexität des Gesetzes und fordern klarere Regelungen.
  • Das Gebäudeenergiegesetz in der EU: Das GEG steht im Einklang mit europäischen Vorgaben und setzt EU-Richtlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden um.

Schlusswort 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Energie- und Klimapolitik. Für Eigentümerinnen und Eigentümer und Bauherren bedeutet das GEG einerseits eine Herausforderung, da sie sich an strenge Vorgaben halten und gegebenenfalls in energetische Sanierungen investieren müssen. Andererseits bietet das Gesetz auch Chancen – zum Beispiel durch Förderprogramme und die Wertsteigerung energieeffizienter Immobilien. Ob Planer, Architekten, Bauunternehmen oder Immobilienbesitzer: Wichtig ist, dass alle Beteiligten die Anforderungen des GEG verstehen und umsetzen. Wir wünschen Ihnen dabei gutes Gelingen.

Häufig gestellte Fragen

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