Gebäude­energiegesetz 2024: Das müssen Eigentümer jetzt wissen

Alles, was sie wissen müssen

Welche Änderungen bringt das neue Heizungsgesetz in Deutschland? In diesem Artikel stellen wir Ihnen das Gebäude­energiegesetz 2024 vor und erklären, was beim Austausch und Einbau von Heizsystemen und umweltfreundlichen Wärmequellen jetzt zu beachten ist. Viel Spaß beim Lesen!

alter heizkoerper

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2024 müssen neue Heizsysteme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien betrieben werden. Die Verpflichtung zum Einbau von neuen Heizsystemen gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Andere Gebiete folgen voraussichtlich 2026.
  • Der Einbau einer neuen Heizung ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft. Diese muss von den jeweiligen Kommunen bis Mitte 2026 oder 2028 vorgelegt werden.
  • Die Bundesregierung fördert den Einbau moderner Heizsysteme mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten. Wenn Heizungen in Bestandsgebäuden aufgrund eines Defektes ersetzt werden müssen, gibt es Übergangsfristen.

Was ist das Gebäude­energiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es seit 2020. Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. So legt GEG zum Beispiel fest, wie Gebäude beheizt, gekühlt und beleuchtet werden sollen. Das Ziel: Energieeffizienz steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern.

Die wichtigsten Aspekte des GEG umfassen:

  • Heizungstechnik und Wärmedämmung: Das Gesetz macht konkrete Vorgaben zur Heizungstechnik und zum Wärmedämmstandard von Gebäuden.
  • Sanierungspflichten: Beim Kauf eines Bestandsgebäudes definiert das GEG konkrete Sanierungspflichten, um die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern.
  • Regenerative Energien: Das Gesetz gibt vor, in welchem Umfang regenerative Energien beim Neubau und bei der Sanierung von Gebäuden nötig sind.

Mit der Novelle des GEG am 1. Januar 2024 liegen die Schwerpunkte vor allem auf Neuerungen beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen. Deshalb wird das neue GEG oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Mit den Änderungen 2024 möchte man den Einsatz fossiler Brennstoffe reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen. 

GEG 2024: Welche Änderungen gibt es? 

Schauen wir uns zunächst das Gebäudeenergiegesetz 2023 für Neubauten an:

  • Neubauten müssen den Standard eines Effizienzhauses 55 erfüllen.
  • Der Bedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf maximal 55 % des entsprechenden Referenzgebäudes betragen (zuvor lag dieser Wert bei 75 %).
  • Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf höchstens das 1,0-fache des Wertes des Referenzgebäudes betragen.
  • Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs im Gebäude muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die genaue Höhe des Anteils hängt vom verwendeten Energieträger ab. 

Was ändert sich mit dem Gebäudeenergiegesetz 2024?

Die Änderungen für Neubauten im GEG 2024 betreffen vor allem den Einsatz erneuerbarer Energien. Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung in einem Neubau in einem Neubaugebiet zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dafür können verschiedene Technologien eingesetzt werden:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizungen)
  • Elektrische Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)

Wichtig: „Neubau“ bezeichnet gemäß dem Gebäudeenergiegesetz Gebäude, bei denen der Bauantrag nach dem 01. Januar 2024 gestellt wurde.

Welche GEG-Vorgaben gibt es für Bestandsgebäude?

Die Vorgaben des GEG für Bestandsgebäude sind weniger streng als für Neubauten. Demnach dürfen bei Renovierungen keine Verschlechterungen der energetischen Qualität vorgenommen werden. Es gibt keine Pflicht zur sofortigen Heizungserneuerung. Bestehende Heizungen können Sie demnach weiterhin betreiben und reparieren. Bei Erweiterungen oder Ausbauten müssen jedoch Mindeststandards eingehalten werden, zum Beispiel beim Wärmeschutz der Gebäudehülle oder beim energetischen Standard der Heizungsanlage.

In Bestandsgebäuden besteht auch 2024 keine Pflicht zum Austausch
von Heizungen, solange diese repariert werden können.

Was ist bei Heizungsaustausch zu beachten?

Bei einem endgültigen Ausfall einer Heizung muss ein neues Heizsystem eingebaut werden, das den Anforderungen des GEG 2024 entspricht. Dafür gibt es jedoch Übergangsfristen, in denen auch weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden können. Bei Gasetagenheizungen besteht beispielsweise eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren. Wenn ein Anschluss an ein Fernwärmenetz absehbar ist, beträgt die Übergangsfrist bis zu zehn Jahre. Für diese Übergangszeit kann auch eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Wichtig: 

  • Auch im Gebäudeenergiegesetz 2024 gibt es Ausnahmen. So ist vorübergehend auch der Einbau einer auf Wasserstoff umrüstbaren Gasheizung erlaubt. Das gilt sowohl in Bestandsgebäuden als auch in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind von den Austausch- und Nachrüstpflichten befreit, wenn sie ihre Immobilie mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.

Welche Förderung für den Einbau neuer Heizsysteme gibt es?

Das GEG 2024 sieht eine großzügige Förderung für die Finanzierung moderner Heizsysteme vor. Diese setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, die teilweise vom zu versteuernden Gesamteinkommen oder dem Zeitpunkt des Heizungstauschs abhängig sind. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Es gibt eine Grundförderung von 30 %, die allen Antragstellern unabhängig von weiteren Faktoren gewährt wird. Diese gilt für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Wasserstoff- und Pelletheizungen.
  • Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus von 5 % für den Kauf von Erdwärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
  • Ein Geschwindigkeitsbonus („Klima-Speed-Bonus“) von 20 % erhält, wer eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung, Ölheizung oder Nachtspeicherheizung zwischen 2024 und 2028 austauscht.
  • Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 % erhalten Haushalte, wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen bei maximal 40.000 € pro Jahr liegt.

Insgesamt können die Förderungen und Boni maximal 70 % der Kosten tragen. Die maximalen förderfähigen Anschaffungskosten liegen bei 30.000 – demnach kann der staatliche Zuschuss beim Heizungstausch maximal 21.000 € (inkl. Einkommensbonus) bzw. 16.500 € (ohne Einkommensbonus) betragen.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle im GEG 2024. Demnach sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis Mitte 2028 (für Großstädte bis Mitte 2026) einen Plan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erstellen. Diese Planung soll Hausbesitzern Informationen darüber geben, ob sie die Vorgaben des GEG 2024 mithilfe der kommunalen Infrastruktur erfüllen können oder ob sie selbst aktiv werden müssen – zum Beispiel durch die Installation einer Wärmepumpe.

Wichtig: Bis zur Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung dürfen neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, sofern sie ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energieträger nutzen. Wer eine neue Gasheizung kaufen möchten, muss sich vorher beraten lassen. Diese Beratung klärt über die wirtschaftlichen Risiken eines fossilen Heizsystems auf.

Gebäude­energiegesetz 2024: Ausnahmen & Sonderfälle

  • Pelletheizung: Die EU hat die CO₂-Neutralität von Holzenergie bestätigt. Es ist daher kein bundesweites Verbot von Pelletheizungen für 2024 geplant. Es sollen ab 2024 jedoch die Regelungen für den Einbau von Pelletheizungen verschärft werden. Bei einer neuen Holzheizung müssen zusätzlich eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage und ein Pufferspeicher installiert werden.
  • Gasheizung: Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung installiert, muss diese ab 2029 zu mindestens 15 % mit klimaneutralem Gas betreiben. Das Gas muss demnach beispielsweise aus Biomasse oder Wasserstoff gewonnen werden. Diese Verpflichtung erhöht sich bis 2035 auf 30 % und bis 2040 auf 60 %.

Schlusswort

Aufgrund des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 sollten Immobilienbesitzer jetzt gut informiert sein. Das Gesetz schreibt den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien für Heizsysteme vor und legt klare Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung der Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten, um die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Mit dem GEG 2024 geht Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung klimaneutrales Bauen und Wohnen.

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