Energetische Sanierung und das Gebäude­energiegesetz 2024

Wie der Staat die Haussanierung fördert

Stellen Sie sich vor, Ihr Haus wäre nicht nur gemütlich und schön – sondern auch energieeffizient und umweltfreundlich. Klingt gut, oder? Energetische Sanierungen machen genau das möglich – und werden vom Staat gefördert. Wie das funktioniert und welche Neuerungen das Gebäudeenergiegesetz 2024 mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Skala zum Energieausweis liegt über einem Haus.

Was ist eine energetische Sanierung?

Energetische Sanierungen bezeichnen bauliche Änderungen, die den Energieverbrauch von Wohngebäuden senken.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Installation von Solaranlagen
  • Erneuerung von Heizanlagen
  • Maßnahmen zur Wärmedämmung
  • Einbau von Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung

Genau für solche Sanierungen hilft der Staat mit verschiedenen Fördermöglichkeiten – vor allem mit der KfW-Förderung oder dem BAFA-Förderprogramm. Diese können für effiziente Wohngebäude als zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse beantragt werden… und machen die energetische Sanierung für Hausbesitzer noch attraktiver.

„Eine energetische Sanierung minimiert Energiekosten und schont die Umwelt. Indem Sie den Energieverbrauch Ihres Hauses reduzieren, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele.“

– Daniel Werner, Immobilienmakler bei MPW Immobilien

Welche Förderprogramme gibt es 2023?

Wer energetische Sanierungsmaßnahmen fördern lassen möchte, hat seit dem 1. März 2023 im Grunde zwei Möglichkeiten:

Komplettsanierung

Bei einer Investition von bis zu 150.000 Euro gibt’s ein Darlehen der KfW-Bank. Dank überdurchschnittlich niedriger Zinsen sparen Sie bei einer Laufzeit von 10 Jahren so gemäß aktueller Zahlen zwischen 30.000 bis 40.000 Euro. Je energieeffizienter (bzw. je höher die Effizienzhaus-Stufen) Ihre Immobilie nach der Sanierung ist, desto günstiger wird es für Sie.

Beispiel: Wenn Sie Ihr Haus auf die höchste Effizienz-Klasse 40 sanieren, verringert sich die ursprüngliche Kreditsumme um 20 Prozent. Bei der Energieeffizienz-Klasse 70 gibt es immerhin 10 Prozent „Nachlass“. Insgesamt kann sich die vorher beantragte Kreditsumme maximal um bis zu 35 Prozent reduzieren.

Einzelmaßnahmen

Wer nicht gleich das komplette Haus sanieren möchte, kann Einzelmaßnahmen fördern lassen. Dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Dieses vergibt Zuschüsse zum Beispiel für den Austausch von alten Gas- oder Ölheizungen oder Maßnahmen an der Fassade für die Heizungsoptimierung. Wie beim KfW-Darlehen gilt auch hier: Je größer die Energieeffizienz am Ende ist, desto mehr Geld sparen Sie.

Wichtig: Die förderfähigen Kosten dürfen bei Einzelmaßnahmen nicht mehr als 60.000 Euro pro Jahr betragen. Dafür können Sie im Gegensatz zum KfW-Darlehen aber mehrere Förderrunden beantragen  – auch für dasselbe Gebäude.

Was Sie außerdem beachten sollten:

  • Wer einen Neubau plant, hat nur noch wenige Fördermöglichkeiten. Ein KfW-Kredit kann sich aufgrund der niedrigen Zinsen aber trotzdem lohnen.
  • Förderungen von der KfW und von der BAFA sind kombinierbar. Sie können zum Beispiel einen Kredit bei der KfW aufnehmen und gleichzeitig bestimmte Umbauten durch das BAFA fördern lassen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass bestimmte Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden. Eine sogenannte „Doppelförderung“ ist nicht erlaubt.
  • Energieberater oder Architekten können helfen, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Wo liegen Einsparpotenziale? Welche Maßnahmen bringen den größten Mehrwert? Bei solchen und ähnlichen Fragen kann Ihnen ein Energieberater helfen. Sie erhalten nicht nur Hilfe bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen, sondern auch bei der Beantragung von Fördermitteln.

Was ändert sich 2024 beim Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Ab 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Das Ziel: Heizungsanlagen austauschen, die mit fossilen Brennstoffen laufen. So möchte die Bundesregierung die Dekarbonisierung des Wärmebereichs schrittweise umsetzen. Demnach soll ab Januar 2024 jede NEUE Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nur in Ausnahmefällen kann diese Pflicht in Zukunft entfallen.

Wichtige Eckpunkte zum Gebäudeenergiegesetz 2024:

  • Die Gebäudeart (Neubau oder Altbau) spielt für die grundlegende Pflicht keine Rolle. Beachten Sie auch, dass bei Neubauprojekten der Zeitpunkt entscheidend ist, an dem der Einbau der Heizungsanlage beginnt. Wann der Einbau beauftragt wurde, spielt keine Rolle.
  • Um die 65 %ige erneuerbare Wärmepflicht zu erfüllen, ist eine freie System- und Kombinationswahl möglich. Die Wärmepflicht muss dann gemäß DIN V 18599: 2018-09 vor Inbetriebnahme erwiesen werden.
  • Ohne individuellen Nachweis gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel können Sie eine Wärmepumpe, Hybridheizung oder Heizung auf der Basis von Solarthermie wählen. Auch eine Wasserstoffheizung, Stromdirektheizung, ein Anschluss an ein Wärmenetz oder eine dezentrale Warmwasserbereitung sind zulässig. Für jede dieser Möglichkeiten gibt es aber bestimmte Vorgaben, über die Sie sich unbedingt vorm Einbau informieren sollten. Für Altbauten gibt es außerdem die Möglichkeit einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung) oder Gasheizung, die erneuerbare Gase nutzt („H2-ready“).
  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen nur neue Heizungen erneuerbare Energie verwenden. Alte Heizungen dürfen weiterlaufen und kaputte Kessel können repariert werden. Wenn eine Gas- oder Ölheizung nicht mehr reparierbar ist, können Sie einmalig und maximal für 3 Jahre eine neue Heizung einbauen, die die 65%-EE-Pflicht nicht erfüllt.

Update zum Heizungsgesetz (16.06.2023)

Das Heizungsgesetz – Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) genannt – sorgte für viel Kritik. Deshalb gibt es nun einen Kompromiss – Hauseigentümer in Deutschland bekommen für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen mehr Zeit. Außerdem werden Mieter weniger finanziell belastet.

Wir stellen Ihnen alle Änderungen vor.

Auf einen Blick:

  • Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nun eine Übergangsfrist. Sie wird laut Koalition „ab etwa 2028“ beginnen. Die Energieumstellung bis zum 01. Januar 2024 gilt also nicht mehr uneingeschränkt.
  • Hauseigentümer können entscheiden, ob sie auf eine Wärmepumpe umsteigen oder auf Fernwärmenetze setzen.
  • Das neue Gebäude-Energie-Gesetz soll noch im Sommer verabschiedet werden und ab 01. Januar 2024 gelten.

Das 65 Prozent-Ziel bleibt weiterhin bestehen.

Wie man das 65 Prozent-Ziel erreichen kann?

  • Fernwärmenetze sind eine gute Möglichkeit. Diese sollen stark erweitert werden und bis 2030 größtenteils auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden. Aktuell nutzen viele Netze noch fossile Brennstoffe.
  • Elektrische Wärmepumpen oder Solarthermiesysteme sind ebenfalls möglich. Stromdirektheizungen sind eine gute Wahl für gut gedämmte Gebäude.
  • Ölheizungen in Verbindung mit einer Wärmepumpen sind weiterhin möglich. Zum Beispiel, um an kalten Tagen die Spitzenlast auszugleichen.
  • Die Wärme von Holz-Kaminen oder Pellet-Heizungen kann komplett zum 65 Prozent Ziel angerechnet werden.

Was ist mit Gasheizungen?

Im Gegensatz zu Ölheizungen können Gasheizungen ab 2024 weiterhin in Bestands- und Neubauten eingebaut werden. Sie müssen zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Ölheizungen müssen später auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
  • Neubau-Gebiete sind ausgenommen. In diesen Gebieten tritt die Regelung für den Neubau wie geplant ab 1. Januar 2024 in Kraft.

Wenn Gasheizungen mit „Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder Derivaten betrieben werden.“, sind diese ebenfalls möglich.

Wie werden Mieter geschützt?

In der Ampel-Einigung heißt es:

„Mieter sollen für Modernisierungsmaßnahmen nicht über eine Gebühr belastet werden können.“

So möchte man Vermieter dazu bringen, effiziente Heizungssystem einzubauen. Zudem soll das mögliche Weitergeben von Sanierungsaufwendungen an die Mieter an eine Bedingung geknüpft werden: Die Vermieter müssen öffentliche Unterstützung in Anspruch genommen haben.

Welche Förderungen wird es geben?

Details zur Förderung neuer Heizsysteme sind auch nach dem Kompromiss der Ampel-Koalition zum GEG noch nicht vollständig geklärt. Katharina Dröge (Vorsitzende der Grünen-Fraktion) erklärte kürzlich, dass eine Unterstützung von 30 Prozent für alle Käufer und eine erhöhte Förderung von 50 Prozent für Personen mit geringerem Einkommen gewährt wird. Dies entspricht jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Diese Rahmenbedingungen können sich aber noch ändern.

Durchbruch beim Heizungsgesetz: Ampelkoalition erzielt Einigung (27.06.2023)

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Die Einigung wurde in Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden und ihrer Stellvertreter erreicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann damit noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden, was den Bürgern Klarheit darüber gibt, wie es mit dem Heizen weitergeht.

Modernisierungsumlage

Die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage wurden konkretisiert. Die Modernisierungsumlage kann auf 10 Prozent erhöht werden, aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Dies soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Die Jahresmiete soll sich nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher lag diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.

Förderung für Wärmepumpen

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben, zudem ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ geplant.

Austausch von Gasheizungen

Funktionierende Gasheizungen müssen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden. Von 2029 soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent „grüne Gase“ eingesetzt werden.

Beratung bei Gasheizungskauf

Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen.

Fazit zur Einigung

Die Ampelkoalition hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Die Einigung beinhaltet eine Erhöhung der Modernisierungsumlage, eine erhöhte staatliche Förderung für den Kauf klimafreundlicherer Heizungen und Regelungen zum Austausch von Gasheizungen. Ab 2024 wird eine verpflichtende Beratung vor dem Kauf einer Gasheizung eingeführt. Das Gesetz wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet.

Zusammenfassung zum Heizungsgesetz

Das neue Heizungsgesetz in Deutschland stellt strengere Anforderungen an neu installierte Heizsysteme, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Im Kern sollen zukünftige Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings hängt die konkrete Umsetzung dieser Vorschriften von der kommunalen Wärmeplanung ab. Das bedeutet, dass Gemeinden und Städte zuerst Pläne entwickeln müssen, die das Heizen in ihrer Region klimaneutral gestalten. In diesen Plänen wird auch berücksichtigt, wie und wo Netze für Fernwärme oder Wasserstoffversorgung neu aufgebaut oder erweitert werden sollen. Erst wenn solche Pläne vorliegen und entsprechende Gebiete offiziell ausgewiesen sind, treten die neuen Regelungen in Kraft. Besonders für Neubauten in Neubaugebieten gibt es ab 2024 direkte Vorgaben. Hier müssen die Anforderungen des Heizungsgesetzes von Anfang an erfüllt werden, wodurch reine Öl- und Gasheizungen nicht mehr zulässig sind. Es gibt jedoch Übergangsfristen und spezielle Regelungen, insbesondere für Bestandsgebäude und bestimmte Heizungstypen, um den Übergang zu erleichtern.

Schlusswort

Energetische Sanierungen mögen auf den ersten Blick komplex erscheinen. Doch mit der richtigen Planung, Unterstützung und Umsetzung können Sie Ihr Haus in ein energieeffizientes und zukunftssicheres Zuhause verwandeln. Dank staatlicher Förderung können Sie dabei enorme Kosten sparen – und tun gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt. Eine Win-win-Situation!

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