Energetische Sanierung – diese Förderungen sind möglich

Alles, was sie wissen müssen

Energetische Sanierungen können viel Geld kosten. Zum Glück gibt es Förderprogramme und Kredite, die große Einsparungen ermöglichen. Wir stellen Ihnen Zuschüsse und Kredite vor – und beantworten die wichtigsten Fragen zur Förderung Ihrer energetischen Sanierung.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fördermittel und Kredite für energetische Sanierungen werden durch das BAFA und KfW angeboten. Zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern und Türen oder Heizungssystemen gibt’s ebenfalls. 
  • Die Beantragung erfordert oft die Einbindung von Fachleuten. Um förderfähig zu sein, müssen häufig außerdem bestimmte technische Kriterien erfüllt sein. Dabei geht es zum Beispiel um die Effizienz der installierten Komponenten. 
  • Eine frühzeitige Planung und sorgfältige Dokumentation sind wichtig. Am besten lassen Sie sich von Energieexperten beraten, um einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan zu erstellen. Dieser kann die Fördersumme maximieren und die energetische Effizienz des Gebäudes nachhaltig verbessern. 

Wer gibt Zuschüsse für energetische Sanierung? 

Seit Juli 2022 gibt es Fördermittel ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Mittelpunkt dieser Förderungen stehen die energetische Aufwertung und Modernisierung von Altimmobilien. Dabei geht es vor allem um den Austausch von Heizsystemen sowie die umfassende Renovierung von bestehenden Gebäuden. Zudem gibt es die Möglichkeit, verschiedene Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. 

Übrigens: Seit Anfang 2023 werden auch Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Zudem können nicht nur Eigentümer, Pächter, und Mieter, sondern alle Investoren Förderungen beantragen.

Energetische Sanierungsförderungen im Überblick

  • KfW-Kreditprogramm 261
    Die KfW-Förderung für energetische Sanierung bietet einen zinsgünstigen Kredit von maximal 150.000 Euro. Zudem sind Tilgungszuschüsse von bis zu 45 % möglich, damit Sie am Ende weniger zurückzahlen müssen. Dabei gilt: Je höher die Effizienzstufe nach der Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss. 
  • BAFA Fenster Förderung
    Die BAFA-Förderung bezieht sich nicht nur auf Fenster und Türen. Auch andere Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz (zum Beispiel Heizung, Anlagetechnik oder Gebäudehülle) können Sie sich von der BAFA fördern lassen. Für die BAFA Förderung von Fenstern und Türen ist ein Zuschuss von bis zu 15 % der Kosten (maximal 12.000 Euro) möglich. Wer die Arbeiten im Rahmen eines Sanierungsfahrplans durchführen lässt, bekommt sogar bis zu 20 % Zuschuss. 
  • Heizungsförderung
    Seit 2024 fördert die KfW auch klimafreundliche Heizungen. Dafür gibt es eine Grundförderung und verschiedene Bonusförderungen, die miteinander kombinierbar sind. Insgesamt können Sie so 70 % der neuen Heizungskosten fördern lassen. Der Betrag ist allerdings auf maximal 30.000 Euro begrenzt.
  • Ergänzungskredit
    Wer eine Förderzusage vom BAFA oder der KfW hat, kann einen Ergänzungskredit bei seiner/ihrer Hausbank beantragen. Dieser beträgt bis zu 120.000 Euro und ermöglicht energetische Sanierungsmaßnahmen, ohne die Kosten direkt selbst auszulegen. Wenn das Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro pro Jahr liegt, ist der Kredit außerdem zinsvergünstigt. 

Achtung! Die meisten Zuschüsse und Förderprogramme für energetische Sanierung werden erst nach erfolgreicher Sanierung ausgezahlt. Wer nicht ausreichend Geld zur Verfügung hat, kann einen Kredit beantragen (zum Beispiel im Rahmen einer Baufinanzierung oder mit einem Bausparvertrag). 

BAFA Fenster-Förderung & Voraussetzungen 

Neue Fenster gehören zu den beliebtesten Sanierungsmaßnahmen. Wer eine Förderung für Fenster durch das BAFA erhalten möchte, muss verschiedene Kriterien erfüllen. Vor allem sollten die installierten Fenster einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von mindestens 0,95 W/(m2K) haben. Insgesamt sollten die Kosten zwischen 2.000 Euro (Mindestbetrag) und 30.000 Euro (Maximalförderbetrag) liegen. Zudem ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters erforderlich. 

Wichtig: Seit dem Jahr 2024 können Sie einen Förderantrag erst nach der Annahme eines Handwerkerangebots einreichen. Dieses Angebot muss eine bedingende Klausel beinhalten – es wird also erst wirksam, wenn die Förderung bewilligt wird. 

Was ist bei Wärmedämmung & Förderung zu beachten?

Das GEG definiert die Mindesteffizienz für die Dämmung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Diese Vorschriften müssen Sie beachten, sobald Sie mehr als 10 % der Fassadenfläche renovieren. Kleinere Reparaturen fallen jedoch nicht unter diese Regelung (zum Beispiel das Ausbessern von Putzrissen). 

Die KfW und das BAFA bieten verschiedene Fördermöglichkeiten an – darunter die zuvor vorgestellten Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, ergänzende KfW-Kredite, Förderkredite für die Sanierung zu einem Effizienzhaus und einen Steuerbonus. 

  • Das BAFA bietet Zuschüsse für die Dämmung der Fassade als Einzelmaßnahme. Ein Zuschuss von 15 % der förderfähigen Ausgaben ist möglich. Die Einbeziehung eines Energieberaters ist verpflichtend, und es gibt einen 50-%igen Zuschuss für dessen Dienstleistungen. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr beschränkt, mit einer Erhöhung auf 60.000 Euro bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans. Der höchstmögliche Zuschuss liegt also bei 12.000 Euro.
  • Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können Sie den KfW-Ergänzungskredit beantragen. Dieser ermöglicht bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für förderfähige Ausgaben. Der Kredit muss zusammen mit einer Zuschusszusage des BAFA über eine Bank beantragt werden. 

Für umfassende energetische Sanierungen (KfW-Effizienzhaus-Standard) können Sie bei der KfW ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen (Kredit 261). Je nach Effizienzhaus-Niveau sind bis zu 150.000 Euro Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 % verfügbar. 

Wichtig: Beachten Sie die technischen Mindestanforderungen für eine Wärmedämmung-Förderung. Zum Beispiel muss die Außendämmung einen U-Wert von 0,20 W/(m2K) oder weniger aufweisen. Bei Baudenkmalen oder besonders schützenswerter Bausubstanz gelten angepasste U-Werte. Die Dämmung muss außerdem wärmebrückenminimiert und luftdicht sein. 

Wie setzt sich die Förderung für erneuerbare Heizungen zusammen?

  • Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz seit dem 1. Januar 2024 wurden die Förderkriterien für den Einbau von Heizsystemen angepasst. 
  • Eine Grundförderung von 30 % wird für den Austausch von Heizungen ab 2024 gewährt. 
  • Ein zusätzlicher Klima-Bonus von bis zu 20 % ist verfügbar für die vorzeitige Ersetzung alter Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren. 
  • Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro qualifizieren sich für einen zusätzlichen Bonus von 30 % für den Heizungsaustausch. 
  • Die Förderungen können sich auf bis zu 70 % der Gesamtkosten belaufen, mit einem Kostenmaximum von 30.000 Euro.

Kann ich die Fördermittel selber beantragen? 

Grundsätzlich können Sie energetische Sanierungsförderungen und Zuschüsse über die BAFA-Webseite selbst beantragen. Wir empfehlen jedoch, sich für die BAFA Förderung für energetische Sanierung von einem Experten fachgerecht beraten zu lassen – so erhalten Sie auch einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan (iSFP), der Sanierungsoptionen und Kosten detailliert aufzeigt. Das ist für bestimmte Maßnahmen (zum Beispiel, wenn es um die Gebäudehülle geht) sogar vorgeschrieben – und kann die Fördersumme erhöhen. 

Wichtig: 

  • Angebote von Fachbetrieben müssen vorliegen, bevor Sie den Förderantrag stellen. Beginnen Sie mit den Arbeiten aber nicht, bevor Sie eine Förderzusage erhalten haben. 
  • Auch Fachberatungen werden finanziell gefördert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt bis zu 80 % der Kosten für die Beratung, sofern der Energieberater für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen ist. 

Festlegung der Sanierungsreihenfolge

Nach der Energieberatung sollten Sie zusammen mit Ihrem Energieberater eine Reihenfolge für die Sanierungsarbeiten festlegen. Dringlichste Maßnahmen haben natürlich Vorrang – doch beachten Sie auch die Relation von Kosten und Nutzen. Zum Beispiel:

  • Investitionen in Bereiche wie Fassaden oder Dächern versprechen signifikante Energieeinsparungen und können Ihre Energiebilanz erheblich verbessern. 
  • Solche umfangreichen Sanierungen kosten allerdings auch deutlich mehr Geld. Abhängig von Ihrem Gebäude könnte es daher ratsam sein, mit kleineren Einzelmaßnahmen anzufangen und die Sanierung schrittweise umzusetzen. 

Tipp: Zudem sollten Sie sich im Vorfeld über die gesetzlichen Anforderungen an energetische Sanierungen informieren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert beispielsweise Mindeststandards für die energetische Qualität von Gebäudekomponenten, die nachträglich isoliert werden. Als Eigentümer müssen Sie diese Standards einhalten – in einigen Fällen ist das Voraussetzung, um finanzielle Förderungen für die Sanierung zu erhalten. 

Tipps für die Beantragung von Fördermitteln

  • Frühzeitige Planung 

Beachten Sie, dass es Wartezeiten für Beratungstermine mit Fachleuten geben kann. Zudem können die Bearbeitungszeiten beim BAFA variieren. Beginnen Sie mit der Planung deshalb deutlich vor dem geplanten Start der Sanierungsmaßnahmen. 

  • Sorgfältige Dokumentation 

Halten Sie alle Schritte schriftlich fest. Von der Planung über die Angebotseinholung bis zur Durchführung. Das erleichtert Ihnen später die Beantragung von Fördermitteln. 

  • Nachhaltige Maßnahmen 

Beachten Sie bei der Planung nicht nur die kurzfristige Förderfähigkeit. Wählen Sie Maßnahmen, die Ihr Haus nachhaltig energieeffizienter gestalten. 

  • Steuervorteile nutzen 

Eigenheimbesitzer können auch eine steuerliche Ermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen. Diese können bis zu 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt ausmachen – mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Wohngebäude. Für die Planung und Beratung durch Fachleute können bis zu 50 % der Kosten steuerlich abgerechnet werden. 

Schlusswort 

Eine energetische Sanierung kann Energiekosten senken – und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob BAFA Fenster Förderung oder KfW-Förderung: Mit staatlichen Förderungen und Zuschüssen können Sie diese Vorteile mit finanzieller Unterstützung realisieren. Deshalb sollten Sie die verfügbaren Förderprogramme sorgfältig prüfen – und sich am besten fachgerecht beraten lassen. 

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