Neues Gesetz zur Maklerprovision

Der Hammer ist gefallen

Seit Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz das die Verteilung der Maklerprovision bei Immobilienkäufen regelt. Vorab: Die Änderung betrifft lediglich Einfamilienhäuser und einzelne Eigentumswohnungen. Grundstücke und Mehrfamilienhäuser sind nicht davon betroffen, hier kann der Markt frei gestalten.

Neues Gesetz zur Maklerprovision

Klare Regulierung

Bisher war nicht klar reguliert, wer die Provision bei einem Immobilienerwerb trägt. Es gab bisher übliche Verteilungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren. So wurde beispielsweise in Bayern im Regelfall immer hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt (3% und 3%). Insgesamt sind 6% zzgl. MwSt vom Kaufpreis bundesweit üblich. In Berlin und Brandenburg hingegen lag bisher die volle Last der Provision bei den Käufern. Das ist jetzt nicht mehr zulässig. Ein Makler darf nicht mehr Provision vom Käufer verlangen, als er auch vom Verkäufer verlangt. Und für die Teilung der Provision gibt es verschiedene Möglichkeiten. 2% und 2%, 3% und 3%, 4% und 4% wären zulässig. Eine Vereinbarung, bei der ein Verkäufer 2% und der Käufer 3% zahlen soll, ist unzulässig.

Weniger Benachteiligung für die Käufer?

In Summe darf der Käufer gegenüber dem Verkäufer nicht benachteiligt sein. Eine Situation, bei der der Verkäufer die komplette Provision übernimmt, ist hingegen weiter zulässig. Experten befürchten jedoch, dass durch die neue Regelung kein wirklicher Vorteil für die Käufer entstehen wird. Verkäufer könnten die Provision, die sie ab jetzt zahlen müssen, auf den Kaufpreis aufschlagen. Somit steigt in Summe die Belastung der Käufer, da beispielsweise die Grunderwerbsteuer prozentual vom Kaufpreis berechnet wird.

Besonders in stark nachgefragten Märkten könnten die Preise also weiter steigen. Es gibt jedoch auch Regionen und Immobilien, die ohnehin schon überteuert angeboten werden und die schwer verkäuflich sind. Hier wird es für Verkäufer kaum möglich sein so zu handeln. Es ist wie immer wenn es um Immobilien geht – jede ist individuell und gesondert zu betrachten. Es wird Immobilien geben, bei denen das neue Gesetz Positives für Käufer bewirken wird und es wird Immobilien geben, bei denen sich die Gesamtinvestition erhöht.

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