Lasten­ausgleich 2024 und Zwangs­hypothek

Was passiert nach 2024?

Droht in Deutschland ein neuer Lastenausgleich? Plant die deutsche Bundesregierung tatsächlich eine Enteignung von Vermögen? In diesem Artikel gehen wir diesen Fragen auf den Grund – rational, unvoreingenommen und leicht verständlich. Doch als allerstes müssen wir eine Frage klären …

Justitia hält Ihre Waage mit der Frage zur Gerechtigkeit des Lastenausgleichs.

Was ist ein Lastenausgleich?

Der Name lässt es bereits vermuten: Beim Lastenausgleich geht es darum Lasten auszugleichen. Das sogenannte Lastenausgleichsgesetz (LAG) wurde 1952 eingeführt. Das Ziel damals: Die Lasten der NS-Zeit und des Krieges auf die gesamte Gesellschaft zu verteilen. So wollte man Opfer von Verfolgung und Vertreibung im zweiten Weltkrieg finanziell entschädigen und den Wiederaufbau vorantreiben. Diese Ausgleichszahlungen mussten die Bürger tragen, die nach dem Krieg noch über ein erhebliches Vermögen verfügten.

So heißt es in der Präambel:

„In Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe […]”

Wie wurde der Lastenausgleich gezahlt?

Betroffen waren alle Deutsche mit großem Sachvermögen (z.B. Immobilienbesitzer). Diese erhielten einen Freibetrag von 5000 D-Mark – alles darüber hinaus wurde mit einer Sondersteuer von 50% belegt. Dies war im Grunde eine Zwangshypothek. Als Sicherungshypothek wurde diese auf Immobilien erhoben und per Gesetz in das Grundbuch des Schuldners eingetragen.

Viele Bürger konnten diese Summen nicht auf einem Mal stemmen. Deshalb durften sie die Zahlungen auf 30 Jahre mit bis zu 120 vierteljährlichen Raten verteilen. Wer seinen prozentualen Anteil pro Quartal nicht erfüllen konnte, verlor seine Immobilie. Die 30-Jahre-Tilgungsfrist endete 1982. Trotzdem existiert das Gesetz bis heute weiter.

Kommt es zu einem neuen Lastenausgleich?

Gerüchte über einen neuen Lastenausgleich gibt es seit Jahren. Vor allem nach der Corona-Pandemie brodelt die Gerüchteküche – denn der Staat wurde durch die Pandemie schwer belastet. Gibt es bald vielleicht einen Lastenausgleich, um die wirtschaftlichen Folgen zu bewältigen? Neben der Corona-Krise gibt es vier weitere Faktoren, die zu vielen Spekulationen führen:

  • Im Jahr 2019 verabschiedeten Bund und Länder ein neues „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ (das 14. Sozialgesetzbuch). Dabei werden alle Gesetze zu Entschädigungstatbeständen zusammengefasst und modernisiert. Diese Modernisierung ist notwendig, weil es immer weniger Betroffene von kriegsbedingten Ausgleichszahlungen gibt.
  • Neben Kriegsopfern können so ab 2024 auch weitere Gruppen Leistungen erhalten. Dazu gehören Opfer von Gewalttaten wie Terroranschläge, ehemalige Zivildienstleistende oder durch „Schutzimpfungen Geschädigte“. Bei letzterem können Sie sich vermutlich schon denken, warum das zu vielen Gerüchten führt.
  • Außerdem wird die Grundsteuer in Deutschland neu geordnet. Unter anderem werden alle Immobilien neu bewertet – Immobilienbesitzer müssen deshalb bis zum 31.01.2023 eine eigene Grundsteuer-Feststellungserklärung abgeben. Im Internet wird spekuliert, dass sich der Staat so einen Überblick über das Vermögen in Form von Grundstücken und Immobilien verschaffen möchte.
  • Es gibt immer wieder Politiker oder Parteien, die eine Lastenverteilung oder eine Vermögensabgabe ins Spiel bringen. Sigmar Gabriel sprach zum Beispiel bereits zu Anfang der Corona-Krise (April 2020) von einem möglichen Lastenausgleich: „Es kann schon sein, dass es zu einem solchen Lastenausgleich kommen wird. Da ist dann aber nicht nur die Politik dran beteiligt, sondern sehr viele Menschen und auch die, die weit mehr verdienen als jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages“ (Quelle: BILD).

Was ist an den Gerüchten wirklich dran?

Fakt ist: Ein Lastenausgleich ist aktuell nicht politisch beschlossen. Auch in den von den Regierungsparteien getragenen Koalitionsvertrag gibt es keine Hinweise auf einen Lastenausgleich oder ähnliche Vermögensabgaben. Schauen wir uns einige Punkte genauer an:

  • In einer „Kleinen Anfrage“ erkundigte sich die AfD-Fraktion (20/834) unter anderem nach einer einmaligen Vermögensabgabe. Die Bundesregierung antwortete, dass es keine Vereinbarung zur Einführung eines Lastenausgleichs gibt. Außerdem gebe es auch keine Vereinbarung zur Einführung einer Vermögensabgabe oder Vermögensteuer im Koalitionsvertrag.
  • Das reformierte Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist kein neuer Lastenausgleich. Denn: die Änderungen ermöglichen keine Umverteilung von Vermögen. Das Gesetz regelt lediglich, in welchen Szenarien Leistungen durch den Lastenausgleich möglich sind und wann die Entschädigung durch andere Leistungen geschieht.
  • Entschädigungszahlungen für Menschen mit Impfschäden können nicht durch einen Lastenausgleich finanziert werden. Denn gemäß § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen solche Entschädigungen aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Nach der Reform 2024 wird diese Gesetzgebung auch in §§ 24 und 135 des neuen SGB XIV festgehalten.

Fazit: Ein neuer Lastenausgleich ist unwahrscheinlich

Auch wir können nicht in die Zukunft schauen. Aber wir bezweifeln, dass es zu einem neuen Lastenausgleich kommen wird – denn es gibt aktuell keinerlei Hinweise darauf, dass Impfgeschädigte oder andere Geschädigte der Corona-Krise durch einen Lastenausgleich entschädigt werden. Auch verfassungsrechtlich wäre eine solche Zwangsabgabe kaum rechtzufertigen.

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