Bauland­mobilisierungs­gesetz

Mehr Wohnraum?

Der Name verrät schon, was dahinter steckt. Auch Bund und Länder haben endlich erkannt dass etwas geschehen muss, um den stark angespannten Immobilienmarkt zu entspannen. Und das geht nur über die Schaffung neuen Wohnraumes.

Baulandmobilisierungsgesetz

Das Baulandmobilisierungsgesetz kommt! Was bedeutet das für Berlin?

Es muss neu gebaut werden – so einfach ist es im Grunde. Es gibt genügend Freiflächen vor den Toren der Hauptstadt, teils ungenutzte Felder. Bis daraus jedoch Bauland werden kann, vergeht in Deutschland viel Zeit – zu viel Zeit. Aufwendige Genehmigungsverfahren ziehen sich oft jahrelang hin. Also muss an anderen Schrauben gedreht werden. Nun ist das Baulandmobilisierungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet worden und es ist bereits jetzt sehr umstritten. Schon im Juli 2021 soll es Rechtskraft erlangen. Die wesentlichsten Punkte des Gesetzes möchten wir hier aufführen:

1. Keine Umwandlung von Wohnraum zu Eigentumswohnungen mehr in Berlin

Ein Beispiel: Herr Müller besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen. 5 Wohnungen stehen leer, 5 Wohnungen sind vermietet. Herr Müller möchte nun gern die 5 leer stehenden Wohnungen verkaufen. Dies wird ab sofort nicht mehr möglich sein. Es sei denn, Herr Müller hat seine Immobilie bereits in Wohnungseigentum umgewandelt.

2. Vorkaufsrecht von Gemeinden wird verstärkt

Die Gemeinden haben grundsätzlich immer ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Wenn eine Immobilie verkauft wird, hat die Gemeinde die Möglichkeit ihr Vorkaufsrecht auszuüben und in den Kaufvertrag einzusteigen. Normalerweise zu den Konditionen, die mit dem Erwerbenden ausgehandelt wurden. Diesen „Marktpreis“ muss die Gemeinde nun nicht mehr akzeptieren. Sie hat zukünftig das Recht einen Verkehrswert ermitteln zu lassen, der häufig deutlich unter dem Marktwert liegt. Grundstückseigentümer werden also teilweise nicht mehr den Preis erzielen können, der am freien Markt möglich gewesen wäre. Über den Verkehrswert entscheidet am Ende ein öffentlich bestellter Gutachter bzw. eine Gutachterin.

3. Baugenehmigung abhängig von der sozialen Förderung

Der Staat wird im Rahmen der Baugenehmigung mehr Auflagen erteilen. Er wird vorschreiben können ob und wie viele Wohnungen verkauft oder vermietet werden müssen. Auch auf die Mietpreise wird er voraussichtlich Einfluss nehmen wollen. Weiter wird es Belegungsbindungen geben. Das Prinzip ist vielen von dem sogenannten WBS – dem Wohnungsberechtigungsschein bekannt. Diesen Schein erhalten eher Geringverdiener. Der Vermieter verpflichtet sich dann dazu, lediglich an diese Empfänger zu vermieten. So sollen auch Geringverdiener wieder mehr Chancen auf eine Wohnung erhalten.

4. Baugebot

Eine Gemeinde kann eine*n Eigentümer*in eines unbebauten Grundstückes dazu verpflichten, innerhalb einer bestimmten, angemessenen Frist, das Grundstück zu bebauen. Auch hier sicherlich wieder unter sozialen Gesichtspunkten.

Wir erwarten mit Spannung wie dieses neue Gesetz umgesetzt wird, fehlte es doch zuletzt an wirklichen Kompetenzen seitens der Politik in diesem Bereich. Der Staat will also mehr Kontrolle und Bauprojekte zukünftig selbst umsetzen. Die enormen Kosten liegen dann nicht mehr bei den privaten Investoren, sondern bei den Ländern. Dies gilt es auch vor dem Hintergrund der ständig steigenden Baukosten zu bedenken.

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