Energiepreisbremse einfach erklärt

Die Kosten im Blick.

Um Privatpersonen und Unternehmen in der Energiekrise zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die sogenannte Energiepreisbremse wissen sollten.

Energiepreisbremse einfach erklärt

Worum geht es bei der Energiepreisbremse?

Das Maßnahmenpaket umfasst vor allem eine Strom- und Gaspreisbremse. Beide Maßnahmen sollen einen Grundbedarf zu günstigeren Preisen garantieren und bis mindestens April 2024 gelten. Nicht nur Privathaushalte profitieren davon, sondern auch Gewerbekunden, die nicht als energieintensiv gelten. Das sind zum Beispiel die Branchen Handwerk, Handel, Gewerbe oder soziale Einrichtungen.

Was ist die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse greift offiziell ab dem 01. März 2023. Die Monate Januar und Februar werden im März dann allerdings rückwirkend berücksichtigt. Folgende Eckpunkte der Gaspreisbremse sind bisher festgelegt:

  • Für 80% des voraussichtlichen Jahresverbrauchs zahlen Verbraucher einen vergünstigten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei Fernwärme soll der Preis bei maximal 9,5 Cent pro kWh liegen.
  • Für den Verbrauch über diesen 80% zahlen Verbraucher dann den vertraglich vereinbarten Preis. So soll neben der Entlastung ein Anreiz zum Energiesparen geschafft werden. Energiesparen wird sich also doppelt lohnen!

So sind Menschen und kleine & mittlere Unternehmen im gesamten Jahr 2023 bis zum Frühjahr 2024 vor zu hohen Energiepreisanstiegen geschützt. Finanziert wird dieser „Abwehrschirm“ übrigens aus dem bestehenden Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF). Die Kosten werden auf rund 200 Milliarden Euro beziffert.

WICHTIG: Wer eine Öl- oder Pelletheizung hat, wird nur im Härtefall unterstützt. Sie müssen Ihre Rechnung für Heizöl oder Pellets demnach nicht mehr zahlen können, um beim Jobcenter einen Zuschuss zu beantragen. Bei der Antragsprüfung wird auch das Schonvermögen berücksichtigt.

Mit welchen Gaspreisen muss ich konkret rechnen?

Das hängt natürlich von Ihrem Gesamtverbrauch ab. Als Beispiel nehmen wir ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmeter Wohnfläche + Keller:

  • Der durchschnittliche Jahresverbrauch lag in unserem Beispiel in den letzten 3 Jahren bei rund 18.000 kWh.
  • Da die Kilowattstunden durch den Preisdeckel maximal 0,12 Euro kosten dürfen, rechnen wir 18.000 kWh x 0,12. Das ergibt 2.160 € pro Jahr und 180 € pro Monat. Das ist der Verbrauchspreis.
  • Meist gibt es in jedem Gasliefervertrag außerdem einen Grundpreis – im Durchschnitt liegt dieser in Deutschland im Jahr bei 117,98 € für Gas (Quelle: Check24). Somit müssen wir dem Verbrauch noch eine Grundgebühr von rund 10 Euro pro Monat hinzuzurechnen.
  • Am Ende hätten wir bei einem Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche eine monatliche Belastung von rund 190 Euro für Gas.

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt ab Januar 2023. Dann gelten folgende Maßnahmen, um Verbraucher vor zu hohen Strompreisen zu schützen:

  • Der Strompreis wird für Privatpersonen auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt der Höchstpreis bei 13 Cent. Alles, was darüber hinausgeht übernimmt der Staat (wird von Versorgern mit der Abschlagszahlung verrechnet).
  • Wie bei der Gaspreisbremse gilt der Deckel für 80 Prozent des voraussichtlichen Jahresverbrauchs (bei Privathaushalten) – danach gelten die vertraglich vereinbarten Tarife. Bei industriellen Kunden gelten die gedeckelten Preise bei maximal 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.
  • Außerdem wird die Bundesregierung die Übertragungsnetzentgelte auf dem Niveau dieses Jahres einfrieren (da diese ein wichtiger Teil des Strompreises sind). Dafür ist eine Investition von 12,84 Milliarden Euro geplant.

Mit welchen Strompreisen muss ich konkret rechnen?

  • Laut Bundesamt für Statistik lag der durchschnittliche Stromverbrauch bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei rund 3.196 Kilowattstunden pro Jahr.
  • Die Strompreisbremse gilt für 80% des Vorjahres-Verbrauchs – demnach greift der Deckel für den Verbrauch von maximal 2.557 kWh.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 40 Cent pro kWh, was bei 2.557 verbrauchten kWh demnach 1023 Euro an jährlichen Stromkosten entspricht. Für jede Kilowattstunde über 2.557 kWh fallen dann zusätzlich die vertraglich vereinbarten Preise an.

Welche Entlastung gibt es im Dezember 2022?

Im Dezember 2022 übernimmt der Bund die Abschlagszahlungen. Davon profitieren sowohl kleine und mittelständische Gewerbekunden als auch Privathaushalte. Die Entlastung im Dezember gelingt folgendermaßen:

  • Energieanbieter werden den Dezemberabschlag nicht abbuchen oder die Abschlagszahlung zurücküberweisen. Dann wird in der Jahresabrechnung der Entlastungsbetrag ermittelt – dieser Betrag entspricht dem gültigen Arbeitspreis (im Dezember), der mit einem einem Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert wird (im September 2022 vom Versorger prognostiziert). Außerdem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.
  • Wärmekunden werden im Dezember entlastet, indem der Septemberabschlag plus weitere 20 Prozent des Septemberabschlags erlassen wird. Die Entlastung liegt bei 20 Prozent, weil die Preissteigerung zwischen September und Dezember im Durchschnitt bei 20 Prozent lag.
  • Mieter erhalten die Dezember-Entlastung vermutlich erst über die Nebenkostenabrechnung im Jahr 2023.

Schlusswort

Vor allem seit Beginn des Ukraine-Krieges sind Strom und Gaspreise enorm gestiegen. Viele private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen fürchten deshalb extrem hohe Nebenkosten – mit der Energiepreisbremse möchte die Bundesregierung dagegen halten und Verbraucher vor zu hohen Kosten schützen. Ab Januar 2023 greifen die Strom- und Gaspreisbremse, die mindestens bis zum Frühjahr 2024 gelten sollen.

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