Über das Objekt
Derzeit ist das Grundstück nur über Notwege/ - und Notleitungsrechte zu erreichen bzw. erschlossen. Man gelangt über einen Privatweg zu der Immobilie, der sich im Eigentum Dritter befindet. Es existieren keine dinglich gesicherten Geh/-Fahr/-Leitungsrechte oder Baulasten. Grundsätzlich handelt es sich um Bauland. Eine Baugenehmigung für einen Neubau (1,5 geschossiges Einfamilienhaus) oder einen Anbau erhalten Sie jedoch nur wenn Sie Geh/-Fahr/-Leitungsrechte und eine Baulasteintragung auf den Wegflächen der Nachbarn erhalten. Mindestens eine Partei stellt sich aktuell jedoch quer. Ohne diese Eintragungen erhalten Erwerber in der Regel auch keine Bankenfinanzierung, ein Erwerb der Fläche ist demnach derzeit nur aus Eigenkapital möglich. Fordern Sie unser ausführliches Exposé an, um weitere Informationen zu erhalten!Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
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