Vermietete Wohnung verkaufen
Was beim Verkauf einer vermieteten Wohnung beachtet werden sollte
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie unterliegt besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Mit der richtigen Strategie lassen sich jedoch auch hier sehr gute Verkaufspreise erzielen.
Autor: Christian Werner
Vermietete Wohnung verkaufen – Das Wichtigste im Überblick:
- Eigentümer können eine vermietete Wohnung verkaufen, entsprechend auch bei einem bestehenden Mietvertrag.
- Es besteht der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB).
- Käufer übernehmen das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.
- Vermietete Wohnungen unterliegen in der Regel einem preislichen Abschlag gegenüber leerstehenden Objekten.
- Mieter werden durch das Gesetz geschützt, zum Beispiel durch Kündigungsschutz und das Vorkaufsrecht.
Kann man eine vermietete Immobilie verkaufen?
Eigentümer dürfen ihre Immobilie auch dann verkaufen, wenn sie vermietet ist. Der bestehende Mietvertrag stellt kein Verkaufshemmnis, sondern lediglich eine Besonderheit im Verkaufsprozess dar.
Der zentrale rechtliche Grundsatz lautet: „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB).
Das bedeutet:
- Der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen
- Käufer treten automatisch in das bestehende Mietverhältnis ein
- Rechte und Pflichten gehen vollständig auf den neuen Eigentümer über
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch für neue Eigentümer möglich, allerdings erst nach dem Kauf und unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen. Genau dieser Punkt führt dazu, dass der Wohnungsverkauf mit Mieter eine andere Käuferstruktur anspricht als eine leerstehende Wohnung.
Was ist beim Verkauf einer vermieteten Wohnung zu beachten?
Der Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen, die Verkäufer kennen sollten.
Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB)
Wurde eine Wohnung in Eigentum umgewandelt, steht dem Mieter häufig ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Der Mieter muss über den Verkauf informiert werden und kann die Wohnung zu denselben Konditionen erwerben.
Besichtigungen mit Mietern
Besichtigungen sind zulässig, müssen jedoch rechtzeitig angekündigt werden. Dabei ist auf die Lebenssituation des Mieters Rücksicht zu nehmen. Eine kooperative Kommunikation erleichtert den Verkaufsprozess erheblich.
Eigenbedarfskündigung
Viele Kaufinteressenten fragen sich: „Vermieter will das Haus verkaufen und neue Eigentümer wollen einziehen, geht das?“
Grundsätzlich ja, jedoch nur nach dem Eigentumsübergang, mit berechtigtem Eigenbedarf und unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
Mietaufhebungsvertrag
In manchen Fällen kann ein freiwilliger Mietaufhebungsvertrag sinnvoll sein, etwa gegen Abfindung oder Unterstützung bei der Wohnungssuche. Eine Wohnung mit Mieter zu verkaufen ist möglich, aber eine leerstehende Wohnung erzielt meist einen höheren Verkaufspreis.
Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf einer vermieteten Wohnung?
Damit der Wohnungsverkauf mit Mieter reibungslos abläuft, sollten alle relevanten Unterlagen frühzeitig zusammengestellt werden. Käufer, insbesondere Kapitalanleger, möchten genau nachvollziehen können, welche Mieteinnahmen bestehen, wie hoch die laufenden Kosten sind und ob es Besonderheiten im Mietverhältnis gibt. Vollständige Dokumente schaffen Vertrauen, beschleunigen die Kaufentscheidung und vermeiden Rückfragen im Verkaufsprozess.
Unterlagen für den Mietwohnungsverkauf – Checkliste:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Mietvertrag inkl. aller Nachträge
- Nebenkostenabrechnungen der letzten 2–3 Jahre
- Nachweis der Mieteinnahmen
- Betriebskostenübersicht
- Übersicht der Bewirtschaftungskosten
- Energieausweis
- Grundriss der Wohnung
- Mängelprotokolle und Instandhaltungsnachweise
- Nachweise zu Modernisierungen
- Übersicht zur Mietkaution
- Überblick über die letzte Mieterhöhung
- Versicherungsnachweise
Je nach Objekt zusätzlich erforderlich (z. B. bei WEG):
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Nachweis zur Instandhaltungsrücklage
Den Verkaufspreis bestimmen: Lohnt es sich, eine vermietete Wohnung zu verkaufen?
Ob es sich lohnt, eine Mietswohnung zu verkaufen, hängt stark vom erzielbaren Preis ab. Die Wertermittlung einer vermieteten Eigentumswohnung berücksichtigt andere Faktoren als bei leerstehenden Objekten.
Faktoren für die Wertermittlung:
- Lage und Zustand der Wohnung (inkl. Modernisierungen und Instandhaltung)
- Höhe der aktuellen Miete (Kaltmiete) und Verhältnis zur Marktmiete
- Dauer des Mietverhältnisses
- Mieterstruktur und Zahlungszuverlässigkeit des Mieters
- Hausgeld und nicht umlagefähige Kosten
- Instandhaltungsrücklage und ggf. geplante Maßnahmen der WEG
- Energieeffizienz und Sanierungsbedarf
- Entwicklungspotenzial (Mieterhöhung, Eigennutzung)
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Ist eine vermietete Wohnung weniger wert?
In der Regel ist eine vermietete Wohnung weniger wert. Der Preis beim Verkauf einer vermieteten Wohnung liegt häufig unter dem einer vergleichbaren leerstehenden Wohnung. Dieser Abschlag entsteht, weil Käufer die Immobilie nicht sofort selbst nutzen können. In der Praxis sehen wir häufig, dass vermietete Wohnungen zu hoch eingepreist werden, weil Eigentümer den Abschlag gegenüber leerstehenden Wohnungen unterschätzen.
Je länger das Mietverhältnis besteht und je niedriger die Miete im Vergleich zum Markt ist, desto höher fällt meist der Abschlag beim Verkauf einer vermieteten Wohnung aus. Für Kapitalanleger kann eine gut vermietete Wohnung dennoch attraktiv sein, für Selbstnutzer ist das Risiko hingegen höher.
Die Höhe des Abschlags hängt unter anderem von der Differenz zwischen Ist-Miete und Marktmiete, der Mietdauer, dem Kündigungsschutz sowie der Käuferzielgruppe ab.
Vermietete Wohnung verkaufen: Welche Steuern fallen an?
Wer eine vermietete Wohnung verkaufen möchte, sollte die steuerlichen Folgen frühzeitig prüfen. Denn je nach Haltedauer und Verkaufserlös kann beim Wohnung veräußern Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen.
Spekulationssteuer beim Verkauf einer vermieteten Wohnung
Die wichtigste Steuer beim Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung ist die Spekulationssteuer. Sie greift, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und Sie mit dem Verkauf einen Gewinn erzielen. In diesem Fall wird der Gewinn grundsätzlich mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Entscheidend ist dabei nicht der Verkaufspreis allein, sondern der sogenannte Veräußerungsgewinn, also die Differenz zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem heutigen Verkaufspreis, abzüglich bestimmter Kosten.
Wann kann ich eine vermietete Wohnung steuerfrei verkaufen?
Ein steuerfreier Verkauf ist in der Regel möglich, wenn Sie die Immobilie bereits länger als zehn Jahre besitzen. Dann gilt die Spekulationsfrist als abgelaufen und der Gewinn bleibt normalerweise steuerfrei. Für viele Eigentümer ist das ein wichtiger Faktor, um den optimalen Verkaufszeitpunkt zu wählen, insbesondere dann, wenn der Marktpreis aktuell hoch ist, aber die Zehnjahresfrist kurz bevorsteht.
Welche Rechte hat der Mieter, wenn die Wohnung verkauft wird?
Wenn eine Mietwohnung verkauft wird, bleiben die Rechte des Mieters grundsätzlich bestehen. Für Eigentümer ist eine transparente Kommunikation wichtig, damit der Wohnungsverkauf mit Mieter reibungslos abläuft und Besichtigungen planbar bleiben.
Erfahrungsgemäß läuft der Verkauf deutlich schneller, wenn der Mieter frühzeitig informiert wird und Besichtigungen gebündelt stattfinden.
1. Mietvertrag bleibt bestehen („Kauf bricht nicht Miete“, § 566 BGB)
Der Verkauf beendet das Mietverhältnis nicht. Der Käufer übernimmt den bestehenden Mietvertrag inklusive aller Rechte und Pflichten.
2. Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB)
In bestimmten Fällen (z. B. nach Umwandlung in Wohnungseigentum) kann der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben und die Wohnung zu denselben Konditionen erwerben.
3. Kündigungsschutz und Eigenbedarf
Eine Kündigung ist nicht automatisch möglich. Eigenbedarf kann erst nach dem Eigentümerwechsel und nur unter gesetzlichen Voraussetzungen sowie mit den geltenden Kündigungsfristen ausgesprochen werden.
4. Besichtigungen müssen abgestimmt werden
Besichtigungen sind zulässig, müssen aber rechtzeitig angekündigt und mit dem Mieter koordiniert werden. Dabei ist Rücksicht auf die Lebenssituation des Mieters zu nehmen.
Wie lang besteht der Kündigungsschutz von Mietern beim Verkauf?
Kündigungsfristen bei Anmeldung von Eigenbedarf nach § 573c BGB richten sich nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses:
- Mietdauer bis zu 5 Jahre: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
- Mietdauer zwischen 5 und 8 Jahren: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
- Mietdauer über 8 Jahre: Die Kündigungsfrist beträgt 9 Monate.
In einigen Bundesländern (z. B. in Berlin und Bayern) gilt zudem eine Umwandlungsschutzfrist. Wurde die Wohnung vor dem Verkauf in Eigentum umgewandelt, darf der neue Eigentümer erst nach 3-10 Jahren, je nach Region, kündigen.
Wer kauft vermietete Wohnungen?
Drei Käufergruppen kommen für den Kauf einer vermieteten Wohnung in Frage:
Mieter
In einigen Fällen ist der Mieter selbst ein potenzieller Käufer, insbesondere dann, wenn er langfristig in der Wohnung bleiben möchte. Teilweise besteht sogar ein gesetzliches Vorkaufsrecht (z. B. bei Umwandlung in Wohnungseigentum nach § 577 BGB). Das bedeutet: Der Mieter kann die Wohnung zu denselben Konditionen kaufen wie ein externer Käufer.
Warum Mieter die Wohnung kaufen:
- Wunsch nach langfristiger Sicherheit („nicht mehr abhängig vom Vermieter“)
- Schutz vor späteren Kündigungen wegen Eigenbedarf
- Aufbau von Vermögen statt Mietzahlungen
- Emotionaler Bezug zur Wohnung und zur Nachbarschaft
Selbstnutzer
Für Selbstnutzer ist der Wohnungsverkauf mit Mieter oft weniger attraktiv. Der Grund: Käufer können die Wohnung nicht sofort beziehen, sondern müssten, falls geplant, nach dem Kauf eine Eigenbedarfskündigung rechtlich korrekt umsetzen. Das ist an klare Voraussetzungen und Kündigungsfristen gebunden.
Warum Selbstnutzer vermietete Wohnungen kaufen:
- Sie planen den Einzug langfristig (z. B. in 1-3 Jahren)
- Die Wohnung passt perfekt zur Lebensplanung (Lage, Größe, Grundriss)
- Sie akzeptieren die Wartezeit und das rechtliche Vorgehen
- Es besteht Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter
Kapitalanleger
Kapitalanleger sind die häufigste Käufergruppe, wenn Eigentümer eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen oder sogar ein Mietshaus verkaufen möchten. Für Anleger steht weniger die Eigennutzung im Fokus, sondern die Rendite und die Stabilität der Mieteinnahmen.
Was Kapitalanleger besonders interessiert:
- Höhe der Miete und Entwicklungspotenzial (z. B. Anpassung an Marktmiete)
- Zuverlässigkeit des Mieters und Mietdauer
- Hausgeld und nicht umlagefähige Kosten
- Zustand der Wohnung und Instandhaltungsrisiken
- Rücklage und geplante Maßnahmen der WEG (z. B. Dach, Heizung, Fassade)
Tipps für den Verkauf einer vermieteten Wohnung
1. Realistische Preisvorstellungen ermitteln
Der Verkaufspreis hängt nicht nur von Lage und Zustand ab, sondern auch von Miethöhe, Mietdauer und Nutzungsmöglichkeiten. Eine professionelle Bewertung hilft, den optimalen Angebotspreis festzulegen und unnötige Preisabschläge zu vermeiden.
2. Ihre Mieter rechtzeitig informieren
Wenn ein Vermieter die Wohnung verkaufen will, sollte der Mieter frühzeitig Bescheid wissen. Das sorgt für ein besseres Miteinander und erleichtert die Zusammenarbeit bei Besichtigungen.
3. Verkaufsunterlagen vollständig vorbereiten
Käufer erwarten bei vermieteten Wohnungen zusätzliche Unterlagen wie Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen und Nachweise zur Miete. Je vollständiger die Dokumente, desto schneller kann eine Finanzierung geprüft und der Kauf abgeschlossen werden.
4. Eigentümergemeinschaft einbeziehen (falls WEG)
Bei Eigentumswohnungen interessieren sich Käufer stark für Protokolle, Rücklagen und geplante Sanierungen. Diese Informationen schaffen Transparenz und stärken Ihre Verhandlungsposition.
5. Besichtigungen gut koordinieren
Besichtigungstermine müssen angekündigt und mit dem Mieter abgestimmt werden. Am besten werden Termine gebündelt, um den Aufwand für alle Seiten gering zu halten.
6. Mit Experten den besten Verkaufspreis erzielen
Ein Makler sorgt für marktgerechte Preisfindung, professionelle Vermarktung und sichere Käuferauswahl und begleitet den Verkauf bis zum Notartermin.
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Mietwohnung verkaufen – FAqs:
Über den Autor: Christian Werner ist Diplom Immobilienwirt mit mehr als 10 Jahren Branchenerfahrung und Geschäftsführer von MPW Immobilien. Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienwertermittlung berät er Kundinnen und Kunden beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien und begleitet sie bei allen Fragen rund um Bewertung und Vermarktung.
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