Gebäude­energiegesetz 2025: Das müssen Eigentümer wissen

Welche Änderungen bringt das Heizungsgesetz in Deutschland? In diesem Artikel stellen wir Ihnen das Gebäude­energiegesetz 2025 vor und erklären, was beim Austausch und Einbau von Heizsystemen und umweltfreundlichen Wärmequellen jetzt zu beachten ist. Viel Spaß beim Lesen!

alter heizkoerper

Gebäudeenergiegesetz 2025: Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2024 müssen neue Heizsysteme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien betrieben werden. Die Verpflichtung zum Einbau von neuen Heizsystemen gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Andere Gebiete folgen voraussichtlich 2026.
  • Der Einbau einer neuen Heizung ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft. Diese muss von den jeweiligen Kommunen bis Mitte 2026 oder 2028 vorgelegt werden.
  • Die Bundesregierung fördert den Einbau moderner Heizsysteme mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten. Wenn Heizungen in Bestandsgebäuden aufgrund eines Defektes ersetzt werden müssen, gibt es Übergangsfristen.

Was ist das Gebäude­energiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es seit 2020. Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. So legt GEG zum Beispiel fest, wie Gebäude beheizt, gekühlt und beleuchtet werden sollen. Das Ziel: Energieeffizienz steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern.

Die wichtigsten Aspekte des GEG umfassen:

  • Heizungstechnik und Wärmedämmung: Das Gesetz macht konkrete Vorgaben zur Heizungstechnik und zum Wärmedämmstandard von Gebäuden.
  • Sanierungspflichten: Beim Kauf eines Bestandsgebäudes definiert das GEG konkrete Sanierungspflichten, um die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern.
  • Regenerative Energien: Das Gesetz gibt vor, in welchem Umfang regenerative Energien beim Neubau und bei der Sanierung von Gebäuden nötig sind.

Gebäudeenergiegesetz: Welche Änderungen gibt es 2025?

Im Jahr 2025 treten keine neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Die letzte Novelle trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die damals beschlossenen Änderungen gelten weiterhin und beeinflussen auch die kommenden Jahre.

Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung in einem Neubau in einem Neubaugebiet zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerdem müssen Neubauten künftig dem Effizienzhaus-40-Standard entsprechen.

Dafür können verschiedene Technologien eingesetzt werden:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen)
  • Elektrische Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
Wichtig

„Neubau“ bezeichnet gemäß dem Gebäudeenergiegesetz Gebäude, bei denen der Bauantrag nach dem 01. Januar 2024 gestellt wurde.

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist zudem eine Reform des GEG geplant. Ziel ist unter anderem, das Gesetz technologieoffener zu gestalten, sodass nicht ausschließlich auf Wärmepumpen gesetzt wird. Zudem soll die Verzahnung zwischen GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfacht werden.

Welche Förderung für den Einbau neuer Heizsysteme gibt es?

Das GEG 2024 sieht eine großzügige Förderung für die Finanzierung moderner Heizsysteme vor. Diese setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, die teilweise vom zu versteuernden Gesamteinkommen oder dem Zeitpunkt des Heizungstauschs abhängig sind. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Es gibt eine Grundförderung von 30 %, die allen Antragstellern unabhängig von weiteren Faktoren gewährt wird. Diese gilt für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Wasserstoff- und Pelletheizungen.
  • Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus von 5 % für den Kauf von Erdwärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
  • Ein Geschwindigkeitsbonus („Klima-Speed-Bonus“) von 20 % erhält, wer eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung, Ölheizung oder Nachtspeicherheizung zwischen 2024 und 2028 austauscht.
  • Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 % erhalten Haushalte, wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen bei maximal 40.000 € pro Jahr liegt.

Insgesamt können die Förderungen und Boni maximal 70 % der Kosten tragen. Die maximalen förderfähigen Anschaffungskosten liegen bei 30.000 – demnach kann der staatliche Zuschuss beim Heizungstausch maximal 21.000 € (inkl. Einkommensbonus) bzw. 16.500 € (ohne Einkommensbonus) betragen.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle im GEG 2024. Demnach sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis Mitte 2028 (für Großstädte bis Mitte 2026) einen Plan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erstellen. Diese Planung soll Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern Informationen darüber geben, ob sie die Vorgaben des GEG 2024 mithilfe der kommunalen Infrastruktur erfüllen können oder ob sie selbst aktiv werden müssen – zum Beispiel durch die Installation einer Wärmepumpe.

Wichtig

Bis zur Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung dürfen neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, sofern sie ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energieträger nutzen. Wer eine neue Gasheizung kaufen möchten, muss sich vorher beraten lassen. Diese Beratung klärt über die wirtschaftlichen Risiken eines fossilen Heizsystems auf.

Schlusswort

Aufgrund des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 sollten Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer jetzt gut informiert sein. Das Gesetz schreibt den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien für Heizsysteme vor und legt klare Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung der Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten, um die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Mit dem GEG 2024 geht Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung klimaneutrales Bauen und Wohnen.

Häufig gestellte Fragen

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