Flurkarte: Was sagt eine Flurkarte aus?

Was Flurkarten über Grundstücksgrenzen und die Nutzung von Flächen verraten.

Wer sich mit Grundstücken, Bauvorhaben oder Immobilienkäufen beschäftigt, stößt früher oder später auf die Flurkarte. Sie ist ein zentrales Dokument des Liegenschaftskatasters und liefert wichtige Informationen über die Lage, Größe und Grenzen von Grundstücken. Doch welche Angaben enthält eine Flurkarte genau, wofür wird sie benötigt und wie kann man sie beantragen?

Flurkarte erklärt – Das Wichtigste im Überblick:  

  • Die Flurkarte ist ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
  • Eine Flurkarte zeigt Grundstücksgrenzen, Flurstücke, Gebäude und weitere wichtige geografische Informationen.
  • Flurkarten werden häufig beim Immobilienkauf, Verkauf, bei Bauvorhaben oder Grundstücksteilungen benötigt.
  • Je nach Bundesland können Flurkarten direkt beim Katasteramt oder über digitale Serviceportale bezogen werden.

Was ist eine Flurkarte?

Eine Flurkarte ist ein amtlicher Plan aus dem Liegenschaftskataster. Sie liefert Informationen zur Fläche bzw. Grundstücksgröße sowie vorhandene Gebäude und weitere wichtige Merkmale auf einem Flurstück. Damit dient sie als verlässliche Grundlage für Eigentümer, Käufer und Behörden, wenn es um Informationen rund um ein Grundstück geht. 

Sie bietet eine verlässliche Übersicht über die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse und dient häufig als Grundlage für Bauvorhaben, Grundstückskäufe oder behördliche Genehmigungen. Wer sich einen ersten Überblick über ein Grundstück verschaffen möchte, findet in der Flurkarte eine wichtige Orientierungshilfe. 

Die wichtigsten Begriffe rund um die Flurkarte:  

Im Zusammenhang mit Flurkarten begegnen Ihnen verschiedene Begriffe, die auf den ersten Blick ähnlich klingen, aber teilweise unterschiedliche Bedeutungen haben. 

Die Flurkarte ist auch unter den Bezeichnungen Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt, diese werden in der Praxis häufig als Synonyme verwendet. Je nach Bundesland oder Behörde können die Bezeichnungen variieren, gemeint ist jedoch meist dasselbe Dokument. 

Im Zusammenhang mit Flurkarten werden Sie auch auf Begriffe wie Flurstück, Flur, Gemarkung oder Liegenschaftskataster stoßen. Diese Bezeichnungen helfen dabei, Grundstücke innerhalb des amtlichen Katasterwesens eindeutig zu erfassen und zuzuordnen. 

Flurstück: Ein Flurstück ist die kleinste vermessene Einheit im Liegenschaftskataster. Jedes Flurstück besitzt eine eigene Flurstücknummer und kann bebaut oder unbebaut sein. 

Grundstück: Ein Grundstück ist eine abgegrenzte Fläche auf der Erdoberfläche, die im Grundbuch eingetragen ist. Es kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Grundstücksgrenze: Grundstücksgrenzen zeigen den exakten Verlauf eines Grundstücks und grenzen es von Nachbargrundstücken ab. 

Flur: Eine Flur fasst mehrere Flurstücke innerhalb einer Gemarkung zusammen und dient der besseren Gliederung des Katastergebiets. 

Gemarkung: Die Gemarkung bezeichnet ein geografisch abgegrenztes Gebiet im Kataster. Sie entspricht häufig einer Gemeinde oder einem Ortsteil. 

Liegenschaftskataster: Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke und Flurstücke.

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Was sagt eine Flurkarte aus?  

Eine Flurkarte liefert wichtige Informationen über die Lage und Beschaffenheit eines Grundstücks. Sie zeigt, wo sich ein Grundstück befindet, wie groß es ist und wie es innerhalb seiner Umgebung abgegrenzt wird. 

Anhand der Flurkarte lässt sich außerdem nachvollziehen, zu welcher Gemarkung, Flur und welchem Flurstück ein Grundstück gehört. Damit ermöglicht sie eine eindeutige Zuordnung von Grundstücken im amtlichen Kataster und schafft Klarheit über deren räumliche Verhältnisse. 

Hinweis: Eine Flurkarte enthält keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen oder Belastungen eines Grundstücks. Diese Informationen finden sich im Grundbuch. Die Flurkarte konzentriert sich ausschließlich auf die geografische und vermessungstechnische Darstellung von Grundstücken und Flurstücken. 

Wie entsteht eine Flurkarte?  

Flurkarten werden von den zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörden erstellt und regelmäßig aktualisiert. Grundlage hierfür sind amtliche Vermessungen, bei denen alle relevanten Merkmale erfasst werden.  

Vermessungsingenieure erfassen dabei die genaue Lage von Grundstücksgrenzen, Gebäuden und weiteren relevanten Merkmalen vor Ort. Die gewonnenen Daten werden anschließend im Liegenschaftskataster dokumentiert und laufend aktualisiert. 

Ändern sich Grundstücksgrenzen, werden Flurstücke geteilt oder entstehen neue Gebäude, werden diese Veränderungen erneut vermessen und in das Kataster übernommen. Auf diese Weise bleibt die Flurkarte aktuell und bildet die tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks möglichst genau ab.

Wofür werden Flurkarten verwendet? 

Im Wesentlichen fungieren Flurkarten als amtliche Darstellung von Grundstücken und Flurstücken und werden daher als Grundlage für viele Grundstücks und Immobilienangelegenheiten verwendet.  

Eine Flurkarte wird insbesondere für folgende Zwecke benötigt: 

  • Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Immobilien 
  • Planung und Genehmigung von Bauvorhaben 
  • Klärung von Grundstücksgrenzen 
  • Vermessungen sowie Grundstücksteilungen 
  • Notarielle, behördliche und rechtliche Verfahren 

Durch die genaue Darstellung von Grundstücken und Flurstücken schafft sie eine verlässliche Grundlage für Planungen und Entscheidungen rund um Immobilien.

Wie benutzt man eine Flurkarte?

Auf den ersten Blick wirkt eine Flurkarte oft komplex. Mit etwas Hintergrundwissen lassen sich die wichtigsten Informationen jedoch schnell erkennen. 

Abbildung: Flurkarte verstehen – Beispiel eines Flurkartenauszugs

Zunächst sollten Sie die Flurstücksnummer suchen, mit der sich das Grundstück eindeutig identifizieren lässt. Anschließend können Sie die Grundstücksgrenzen nachvollziehen und erkennen, wie das Grundstück innerhalb seiner Umgebung liegt. 

Grundstücksgrenzen sind in der Flurkarte durch Linien dargestellt und zeigen den genauen Verlauf eines Grundstücks. Gebäude werden in Form ihrer Grundrisse eingezeichnet. Dadurch lässt sich erkennen, welche Bereiche eines Grundstücks bereits bebaut sind und wie die Bebauung auf dem Grundstück angeordnet ist. 

Hinweis: Aus der Flurkarte geht nicht hervor, ob und wie ein Grundstück künftig bebaut werden darf. Diese Informationen finden sich im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Dort sind unter anderem die zulässige Nutzung, die Bauweise sowie mögliche Vorgaben zur Bebauung festgelegt.

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Wie bekommen Sie eine Flurkarte? 

Flurkarten werden von den zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörden erstellt und können auch bei diesen Behörden direkt beantragt werden.  

Für die Beantragung benötigen Sie in der Regel Angaben zum Grundstück, beispielsweise die Adresse oder die Flurstücksnummer. In vielen Bundesländern ist die Bestellung mittlerweile auch online über die jeweiligen Geoportale möglich.  

Nach der Bestellung wird die Flurkarte entweder digital als PDF oder in gedruckter Form bereitgestellt. Besonders häufig wird sie von Eigentümern, Käufern, Architekten, Vermessungsbüros oder Behörden benötigt. 

Was kostet eine Flurkarte? 

Die Kosten für eine Flurkarte hängen vom jeweiligen Bundesland, dem gewünschten Format und der Art der Bereitstellung ab. Ein einfacher digitaler Auszug ist häufig bereits für wenige Euro erhältlich, während beglaubigte oder gedruckte Ausfertigungen mit höheren Gebühren verbunden sein können. 

In vielen Fällen liegen die Kosten zwischen 10 und 50 EUR. Die genauen Gebühren erfahren Sie bei der zuständigen Kataster oder Vermessungsbehörde beziehungsweise im jeweiligen Geoportal des Bundeslandes. 

In Berlin kostet ein amtlicher Auszug aus der Flurkarte derzeit (Juni 2026) 16 EUR pro Blatt. Wird eine beglaubigte Ausfertigung benötigt, fallen zusätzlich 2 EUR je Beglaubigung an. 

Für einen amtlich Flurkartenauszug fallen in Brandenburg Kosten von ca. 26 EUR bei einer Erstausfertigung an. Für Mehrfachausfertigungen oder Formate die über DIN A3 hinausgehen können abweichende Gebühren anfallen. 

Flurkarte: Was sagt eine Flurkarte aus? – FAQs:

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Daniel Werner

"Ich bin seit 2006 Teil des MPW Teams und habe in den letzten 20 Jahren die unterschiedlichsten Erfahrungen in den verschiedenen Bereichen des Maklerwesens von Immobilienbewertung bis Vertrieb gesammelt. Dabei ist kein Tag wie ein anderer und man trifft immer wieder auf spannende Leute und neue Herausforderungen."

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