Die Schenkungs­steuer: Was Sie unbedingt wissen müssen

Schenkungssteuer: Wichtige Tipps zum Sparen

Wenn Vermögen übertragen wird, kommt irgendwann das Finanzamt ins Spiel. Ähnlich wie beim Erbe können bei Schenkungen Steuern anfallen, die in bestimmten Fällen recht hoch sein können. Vor einer Schenkung sollten Sie sich also unbedingt einen Überblick über die geltenden Steuersätze und Freibeträge machen. Um es Ihnen leichter zu machen, haben wir hier die wichtigsten Grundlagen der Schenkungssteuer gesammelt – von der Definition bis zu Tipps zum Steuersparen.

familie vor see Schenkungsteuer bei Immobilien

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wie beim Erbe können auch bei größeren Schenkungen Steuern anfallen. Daher sollten Sie sich vor einer Schenkung unbedingt über die geltenden Steuersätze und Freibeträge informieren.
  • Die Steuerklassen bei der Schenkungssteuer sind abhängig von der Beziehung zwischen der schenkenden und der beschenkten Person und unterscheiden sich somit von den Steuerklassen im Sinne der Lohnsteuer.
  • Schenkung kann eine gute Alternative zum Erben sein, wenn es darum geht, bei der Besteuerung zu sparen.

Was ist die Schenkungssteuer?

Wie der Name schon andeutet, wird die Schenkungssteuer bei Schenkungen von Vermögen erhoben. Wenn Sie freiwillig und ohne Gegenleistung Ihr Eigentum an jemand anderen übertragen, gilt das als Schenkung. Dabei kann es sich um Bargeld, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte handeln.

In Deutschland regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) die Besteuerung von Schenkungen. Das ErbStG regelt auch die Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei bleiben. Die Höhe dieser Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Überschreitet der Wert der Schenkung den persönlichen Freibetrag, fällt eine Schenkungssteuer auf den darüber liegenden Betrag an. Die Steuersätze steigen progressiv an, das heißt, je höher der Wert der Schenkung, desto höher der Steuersatz. Für nahe Verwandte, insbesondere Ehepartner und Kinder, gibt es jedoch begünstigte Steuersätze und großzügigere Freibeträge.

Unabhängig davon, ob die Schenkung innerhalb des Freibetrages liegt, müssen Sie Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt melden. Sind Sie für die Schenkung steuerpflichtig, so müssen Sie zusätzlich eine Schenkungsteuererklärung abgeben. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Schenkungen unter Ehegatten, können Steuervergünstigungen oder Stundungen gewährt werden.
Die genauen Regelungen können sich ändern, daher ist es ratsam, sich über die aktuellen Gesetze und Freibeträge zu informieren oder einen Steuerberater zu konsultieren, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu verstehen.

Wann fällt die Schenkungssteuer an?

Ob eine Schenkungssteuer anfällt, hängt immer vom jeweiligen Freibetrag, aber auch von individuellen Faktoren ab. Der Freibetrag für Schenkungen ist nach Steuerklassen unterteilt, die auf dem Verwandtschaftsgrad der involvierten Personen aufbauen. Diese sind bei der Schenkungssteuer identisch mit den Freibeträgen der Erbschaftssteuer.

Steuerklasse I

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000,00€
Kinder und Stiefkinder 400.000,00€
Enkel verstorbener Eltern 400.000,00€
Enkel noch lebender Eltern 200.000,00€
Urenkel 100.000,00€

Steuerklasse II

Eltern, Großeltern 20.000,00€
Geschwister, Nichten und Neffen 20.000,00€
Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder 20.000,00€
geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner 20.000,00€

Steuerklasse III

alle übrigen Empfänger 20.000,00€

Die Höhe der anfallenden Schenkungssteuer ist nach Steuerklasse und Höhe des geschenkten Wertes gestaffelt und wird ebenfalls im ErbStG (§ 19) festgelegt.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (ErbStG § 10) bis einschließlich Prozentsatz in der Steuerklasse I Prozentsatz in der Steuerklasse II Prozentsatz in der Steuerklasse III
75.000 Euro 7% 15% 30%
300.000 Euro 11% 20% 30%
600.000 Euro 15% 25% 30%
6.000,000 Euro 19% 30% 30%
13.000,000 Euro 23% 35% 50%
26.000,000 Euro 27% 40% 50%
Über 26.000,000 Euro 30% 43% 50%

Kann man die Schenkungssteuer umgehen?

Wenn man einen großen Wert geschenkt bekommt, dann fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit Abgaben an. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten, mithilfe der Freibeträge Steuern zu sparen:

10-Jahres Regel

Geschenkte Werte an dieselbe Person werden innerhalb von 10 Jahren unter dem Freibetrag zusammengerechnet. Danach gilt der Freibetrag wieder – ohne Rücksicht auf frühere Schenkungen.

Beispiel: Ein Ehepaar möchte dem gemeinsamen Kind ihr Haus im Wert von 600.000 € überschreiben. Um die Schenkungssteuer bei Immobilien zu umgehen, wäre nun die einfachste Option, zunächst nur einen Teil (bei Kindern bis zu 400.000 €) des Hauses zu schenken. Den Rest des Wertes können sie 10 Jahre später dann ebenfalls steuerfrei schenken.

Achtung: Sollte ein Elternteil innerhalb der nächsten 10 Jahre versterben, kann das dieses Vorhaben verkomplizieren. Hier werden dann eventuell Erbansprüche relevant. Selbst wenn es keine anderen Erben geben sollte, zählt das Erbe zum selben Freibetrag wie die Schenkung, sodass hier der Freibetrag innerhalb von 10 Jahren überschritten wird und letztendlich doch Steuern anfallen.

Kettenregel

Bei dem Wort „Kettenregel“ erinnern sich viele vielleicht schaudernd an den Matheunterricht. In diesem Fall handelt es sich aber lediglich um die einfache Möglichkeit, bei Schenkungen über mehrere Generationen Steuern zu sparen.

Beispiel: Die Großeltern möchten Ihrem Enkel 400.000 € schenken. Da die Eltern des Enkels noch leben, liegt der Freibetrag hier aber nur bei 200.000 €. Hier kommt die Kettenschenkung ins Spiel: Die Großeltern können ihrem Kind die 400.000 € steuerfrei schenken. Das Kind wiederum kann diese 400.000 € ebenfalls steuerfrei ein das eigene Kind – den Enkel – weitergeben.

Achtung: Um sicherzustellen, dass das Finanzamt die Kettenschenkung anerkennt und nicht als direkte Schenkung der Großeltern an den Enkel wertet, sollte ein Vertrag aufgesetzt werden. Darin wird festgelegt, dass das zweite „Kettenglied“ freie Verfügung über das erhaltene Geld hat, später also aus freien Stücken das Geld an das eigene Kind weiterverschenkt.

Weitere Tipps für die Schenkungssteuer

Es gibt noch andere Möglichkeiten, mit denen die Schenkungssteuer zwar nicht umgangen, aber reduziert werden kann. Diese sind oft rechnerisch und steuerlich kompliziert und sollten daher mit fachkundiger Hilfe gut durchgeplant werden. Zu diesen Möglichkeiten zählen etwa die sogenannte Güterstandsschaukel für Ehepaare, die Gründung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft (bei Familien mit sehr großem Vermögen) und die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Schenkenden.

Schenkung von Immobilien

Die Schenkung von Immobilien ist innerhalb von Familien nicht unüblich und eine beliebte Alternative zum Erbe. Auch hier gibt es allerdings einiges zu beachten.

  • Familienheim: Besonderheiten bei der Schenkungssteuer gelten auch für das sogenannte Familienheim. Unabhängig vom Wert kann das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei an Ehepartner oder Kinder verschenkt oder vererbt werden, sofern diese dort unverzüglich und für mindestens 10 Jahre einziehen. Der Freibetrag spielt in diesem Fall also keine Rolle.
  • Schenkungsvertrag: Bei der Schenkung von Immobilien muss ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden, in dem unter anderem der Wert der Immobilie festgehalten wird. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden.
  • Wohnrecht: Gerade bei der Schenkung des eigenen Heims, etwa von Eltern an Kinder, sollte das lebenslange Wohnrecht vertraglich und im Grundbuch festgehalten werden. Sollten die neuen Besitzer allerdings das Haus später verkaufen wollen, kann das bestehende Wohnrecht den Wert der Immobilie senken. Das Wohnrecht erlischt in der Regel erst, wenn die berechtigte Person verstirbt.
  • Vermietete Immobilien: Ist die zu verschenkende Immobilie zu Wohnzwecken vermietet, so müssen bei der Erb- oder Schenkungssteuer nur 90 % des eigentlichen Wertes beachtet werden.

Fazit

Die Schenkungssteuer wird relevant, wenn eine Übertragung von Vermögen ohne Gegenleistung geschieht. Die relevanten Gesetze, Freibeträge und Steuerklassen zu verstehen, kann Ihnen helfen, unangenehme Überraschungen bei der Steuer zu vermeiden.

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz regelt die Besteuerung von Schenkungen und legt Freibeträge und Steuerklassen fest, die die Beziehung der beteiligten Personen widerspiegeln und die Höhe der Steuersätze beeinflussen. Schenkungen, die den persönlichen Freibetrag überschreiten, sind schenkungssteuerpflichtig. Die Steuersätze steigen mit dem Wert der Schenkung. Eine rechtzeitige Meldung an das Finanzamt und das Einreichen einer Schenkungsteuererklärung sind obligatorisch.

Um die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu reduzieren, gibt es verschiedene Strategien, darunter die 10-Jahres-Regel und die Kettenregel. Durch die vielen situationsbedingten Besonderheiten ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen zu informieren und bei geplanten Schenkungen einen Steuerberater zu konsultieren. So können Sie im Vorhinein planen und viel Geld sparen.

Die Schenkung eine gute Möglichkeit, Vermögen zu übertragen. Da die Schenkenden im Gegensatz zum Erbe hier noch mitreden können, kann bedeutend besser geplant werden. So macht es die Schenkung leichter, Kosten zu sparen, wenn sie strategisch und informiert durchgeführt wird.

Häufige Fragen zum Thema Schenkungssteuer

Ist jede Schenkung meldepflichtig?

Sowohl Schenker als auch Empfänger von Schenkungen müssen die Schenkung dem Finanzamt melden. Dies gilt auch dann, wenn die Schenkung den geltenden Freibetrag unterschreitet. Ausnahmen sind Schenkungen im „üblichen Rahmen“, wie etwa Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke.

Was ändert sich aktuell?

Obwohl weder die Freibeträge kleiner noch die Steuersätze höher geworden sind, ist es in letzter Zeit teurer geworden, Immobilien zu erben. Das liegt daran, dass Immobilien allgemein höher bewertet werden. Bei der Schenkung einer Immobilie sollte also nach Bewertung der Immobilie über die verschiedenen Sparmaßnahmen nachgedacht werden. Besonders in diesem Fall lohnt sich eine fachkundige Beratung.

Wieso Schenken statt Vererben?

Gerade, wenn eine geringe Anzahl von Erben existiert, kann sich der Wert des Erbes schnell über die Freibeträge hinweg stapeln. Verschenkt man Vermögenswerte möglichst früh, kann der potentielle finanzielle Druck hoher Erbsteuern gemindert werden. Andernfalls kann es beispielsweise passieren, dass vererbte Immobilien entgegen des eigenen Willens verkauft werden müssen, da sich Erben die Steuer nicht leisten können.

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