Was ist Hausgeld? – Was ist zu beachten?

Hausgeld nicht vergessen ...

Als Hausgeld werden monatliche Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer an den Verwalter des Hauses zu zahlen haben. Das Hausgeld ist also wie eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer. Es beinhaltet Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Ausgaben für die Verwaltung des Gebäudes. Wer eine Wohnung kaufen möchte, beachtet meist nur den Kaufpreis. Doch zukünftige Eigentümer sollten das Hausgeld nicht vergessen. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie beim Thema Hausgeld achten müssen.

Was ist Hausgeld? Was muss ich beachten?

WIE WIRD DAS HAUSGELD ERMITTELT?

Im Rahmen eines Wirtschaftsplans stellt der Hausverwalter die Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr gegenüber. Die Instandhaltungsrücklage und das Hausgeld werden berechnet. Im Wirtschaftsplan wird berücksichtigt, welche Instandsetzungen und Modernisierungen in den kommenden Jahren anstehen. Der Wirtschaftsplan enthält also alle veranschlagten Kosten und die geplante Rücklage. Dann stimmen, im Rahmen einer Eigentümerversammlung, alle Eigentümer/innen über den Wirtschaftsplan ab. Ist nichts anderes vereinbart, reicht hier die einfache Mehrheit zur Beschlussfassung aus.

WELCHE KOSTEN STECKEN IM HAUSGELD?

Das Hausgeld beinhaltet folgende Kosten:

  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklage (Zuführung und laufende)
  • Betriebskosten (Hausstrom, Wohngebäudeversicherung, Heizkosten, Abfallentsorgung, Reinigungskosten, Hausmeister)

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt u.a. den Verteilungsschlüssel, wie gemeinschaftliche Kosten auf die etwaigen Eigentümer umgelegt werden. Unter §16 regelt das Gesetz die Verteilung der Nutzen, Lasten und Kosten einer Eigentümergemeinschaft. Im Kern entscheidet der Miteigentumsanteil. Wobei Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen. Innerhalb einer Teilungserklärung können für die einzelnen Kostenfaktoren auch andere Verteilungsschlüssel festgelegt werden.

Die im Gebäude anfallenden Betriebskosten beinhalten alle Kosten, welche durch die gemeinschaftliche Nutzung des Eigentums entstehen. Als Eigentümer/in einer Wohnung können Sie Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen. Manche Kosten sind jedoch nicht umlagefähig und müssen vom Eigentümer getragen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Instandhaltungsrücklage und die Kosten für die Verwaltung. Hier ist eine Umlage auf den Mieter nicht erlaubt.

WAS SOLLTEN ANLEGER BEACHTEN?

Für Anleger spielt das Hausgeld eine wichtige Rolle. Auch wenn es zunächst niedrig erscheint, müssen ein paar Punkte beachtet werden. Vor jedem Kauf gilt es, Baujahr und Zustand des Gebäudes genau zu erfassen. Fallen Mängel auf oder ist das Gebäude in einem schlechten Zustand, könnten in naher Zukunft Kosten für Reparaturen entstehen. Prüfen Sie vor dem Erwerb die Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen aus den letzten Jahren. Hier erhalten Sie Einblick in geplante Modernisierungen und Instandsetzungen. Außerdem erfahren Sie, ob Maßnahmen in der Vergangenheit wie geplant durchgeführt wurden. Ist das nicht der Fall, könnten in den kommenden Jahren hohe Kosten entstehen, die Sie vor einem Kauf vielleicht nicht mit eingeplant hatten.

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Dieser Artikel dient zu Ihrer Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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